Im Hotel schlafen, aber die Rechnung auf eine andere Person ausstellen lassen. Geht das?

3 Antworten

Hi,

kommt immer drauf an würd' ich sagen. Im Grunde ist Rechnungsempfänger und damit Zahlungspflichtiger ja der Leistungsempfänger bzw. der Besteller - sprich in eurem Fall der Gast. 

Anders sieht das aus, wenn jemand ein Zimmer für eine andere Person bucht (beispielsweise der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter oder die Eltern eines Hochzeitspaares für die frisch Verheirateten als Geschenk für die Hochzeitsnacht etc.). 
Dann haben natürlich auch die, die die Rechnung begleichen bzw die Leistung (in dem Fall das Zimmer nebst Servicepaket) bestellen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung. 

Jetzt gibt es meines Wissens allerdings in Hotels die Pflicht, die Identität des Gastes irgendwo festzuhalten. Ich musste jedenfalls bisher im Hotel immer eine Art Meldebogen ausfüllen und dort Wohnort, Namen, Geburtsdatum und teilweise auch Beruf etc. angeben. Wenn ich da jetzt nicht auf dem Holzweg bin muss das natürlich ungeachtet der kaufmännischen Geschichte dennoch passieren um eventuellen rechtlichen Anforderungen nachzukommen.

Liebe Grüße,

Matze


LordofDark  25.06.2016, 02:06

... entscheidend für die Zulässigkeit wäre i.m.h.o. also ein wenig die Tatsache, ob die Frau die Rechnung begleicht (z.b. mit ihrer persönlichen (Firmen-)Kreditkarte bei Zimmerbuchung) oder ob die Frau vielleicht ein Unternehmen führt und der Gatte als Mitarbeiter dieses Unternehmens bei Euch übernachtet. In dem Fall wäre die Umsatzsteuer ja für das Unternehmen der Frau als Vorsteuer verrechenbar. 

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Frag das deinen Chef.

Mein Arbeitgeber übernimmt auch meine Hotelkosten - die Rechnung geht direkt an den Arbeitgeber.

Solange sie damit einverstanden ist und das Zahlungsmittel entsprechend passt, klar.