Arbeitsrecht, Gleichbehandlung?


19.09.2024, 08:36

Verstehe, also hat da mein Arbeitgeber Recht. Und zu meiner letzten Frage bezüglich "Beitreten einer Gewerkschaft". Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich einer Gewerkschaft beitrete? Riskiere ich dadurch meinen Job?

5 Antworten

Wenn du einen festen Arbeitsort hast- also während deiner Arbeitszeit nicht mehrere Orte zur Ausübung deiner Tätigkeit aufsuchen musst hast du grundsätzlich erst einmal keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten bzw. einem Ticket. Wenn ich das richtig verstehe bekommen andere Kollegen jedoch ein Ticket zur Verfügung gestellt. Auch dies ist grundsätzlich zulässig- ein Arbeitsvertrag kann in solchen Punkten grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Einen Anspruch auf Gleichbehandlung gibt es da nicht, in der freien Wirtschaft ist es durchaus ja auch üblich, dass Mitarbeiter mit gleichen Tätigkeiten unterschiedlich viel verdienen. Nur wenn der Arbeitgeber einem Tarifvertrag unterliegt kann es dahingehend genauere Vorschriften zum Thema Verdienst oder Fahrtkosten geben. Nur wenn dein AG einem solchen Tarifvertrag unterliegt könnte sich für solche Dinge auch der Eintritt in die Gewerkschaft lohnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sozialarbeiter / städtischer Kita-Bereichsleiter

Familiengerd  19.09.2024, 11:04
Einen Anspruch auf Gleichbehandlung gibt es da nicht

Das ist so allgemein falsch!

Nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG!) darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen nicht von Leistungen, die er allgemein gewährt, ausschließen, wenn es dafür keine sachlich rechtfertigenden Gründe gibt (das schließt nicht aus, dass ein einzelner Arbeitnehmer bevorzugt werden darf).

Wenn also im Fragebeispiel die Gewährung eines Firmentickets nicht an eine Mindestentfernung vom Wohnort zum Arbeitsort der Arbeitnehmer als Anspruchsvoraussetzung gebunden ist, darf dem Fragesteller das Ticket nicht verwehrt werden.

in der freien Wirtschaft ist es durchaus ja auch üblich, dass Mitarbeiter mit gleichen Tätigkeiten unterschiedlich viel verdienen

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz erstreckt sich nicht auf die Frage der Entgeltung.

Nur wenn dein AG einem solchen Tarifvertrag unterliegt könnte sich für solche Dinge auch der Eintritt in die Gewerkschaft lohnen.

Der Beitritt lohnt sich selbstverständlich auch völlig unabhängig von einer Tarifbindung des Arbeitgebers, weil er die Rechtsvertretung des Arbeitnehmers in arbeitsrechtlichen Streitfällen beinhaltet. Mit der Frage einer Tarif Bindung hat das überhaupt nichts zu tun.

RobertoG 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 08:46

Ich weiß nur, dass die Bezahlung nach Tarif erfolgt. Kann man daraus schließen, dass mein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist? Würde es sich in diesem Fall lohnen, einer Gewerkschaft beizutreten? Ich war bisher noch nie Mitglied in einer Gewerkschaft. Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich einer Gewerkschaft beitrete? Riskiere ich dadurch meinen Job?

DerJoergi  19.09.2024, 09:09
@RobertoG

Eine Tarifbindung ergibt sich daraus nicht zwingend und selbst wenn es die gäbe heißt das noch lange nicht, dass dort etwas zum Ticket geregelt ist- ich kenne jedenfalls keinen Tarifvertrag, wo das geregelt wurde- nur theoretisch wäre es eben möglich. Und natürlich kannst du jederzeit der Gewerkschaft beitreten, dass steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland frei.

Die rechtliche Lage kenne ich nicht sicher. Aber nach meinem Empfinden hast du keinen Anspruch auf ein Firmenticket, wenn du in der Nähe wohnst.

Das ist nicht für private Fahrten, sonden nur für den Arbeitsweg.


Familiengerd  19.09.2024, 11:10

Das wäre erst noch zu klären!

Denn:

Nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG!) darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen nicht von Leistungen, die er allgemein gewährt, ausschließen, wenn es dafür keine sachlich rechtfertigenden Gründe gibt (das schließt nicht aus, dass ein einzelner Arbeitnehmer bevorzugt werden darf).

Wenn also im Fragebeispiel die Gewährung eines Firmentickets nicht an eine Mindestentfernung vom Wohnort zum Arbeitsort der Arbeitnehmer als Anspruchsvoraussetzung gebunden ist, darf dem Fragesteller das Ticket nicht verwehrt werden.

Skywalker17  19.09.2024, 11:12
@Familiengerd

Ja, deshalb fragt sie ja. Aber hier ist nicht die Gewerkschaft, die das genau wissen.

Familiengerd  19.09.2024, 11:19
@Skywalker17

Den "Einwand" verstehe ich jetzt nicht.

Wenn es nicht um eine tarifvertragliche Regelung geht, hat die Gewerkschaft damit überhaupt nichts zu tun, weil auch sie nicht weiß, ob es Regeln für die Gewährung des Tickets gibt.

Und für die Anwendung des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes spielt die Gewerkschaft auch keine Rolle.

Familiengerd  19.09.2024, 11:34
@Skywalker17

Wenn es nicht um verbindliche tarifliche Regelungen bei der Frage geht:

Was hat die Gewerkschaft damit zu tun, ob und welche Regeln der Arbeitgeber für die Gewährung eines Firmentickets aufstellt?

Nichts!

Von Experte DianaValesko bestätigt

Dein Arbeitgeber hat Recht - sofern Du keine öffentlichen Verkehrsmittel benötigst, um zur Arbeit zu kommen, muss er Dir den Fahrtkostenzuschuss nicht bewilligen.

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.


Familiengerd  19.09.2024, 11:06
Dein Arbeitgeber hat Recht

Das wäre erst noch zu klären!

Denn:

Nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG!) darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen nicht von Leistungen, die er allgemein gewährt, ausschließen, wenn es dafür keine sachlich rechtfertigenden Gründe gibt (das schließt nicht aus, dass ein einzelner Arbeitnehmer bevorzugt werden darf).

Wenn also im Fragebeispiel die Gewährung eines Firmentickets nicht an eine Mindestentfernung vom Wohnort zum Arbeitsort der Arbeitnehmer als Anspruchsvoraussetzung gebunden ist, darf dem Fragesteller das Ticket nicht verwehrt werden.

Leider hat dein Arbeitgeber Recht.


Familiengerd  19.09.2024, 11:08

Das wäre erst noch zu klären!

Denn:

Nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG!) darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen nicht von Leistungen, die er allgemein gewährt, ausschließen, wenn es dafür keine sachlich rechtfertigenden Gründe gibt (das schließt nicht aus, dass ein einzelner Arbeitnehmer bevorzugt werden darf).

Wenn also im Fragebeispiel die Gewährung eines Firmentickets nicht an eine Mindestentfernung vom Wohnort zum Arbeitsort der Arbeitnehmer als Anspruchsvoraussetzung gebunden ist, darf dem Fragesteller das Ticket nicht verwehrt werden.

dass ich kein Anrecht auf ein Firmenticket habe,

Damit hat er meiner Kenntnis nach Recht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Familiengerd  19.09.2024, 11:07

Das wäre erst noch zu klären!

Denn:

Nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG!) darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen nicht von Leistungen, die er allgemein gewährt, ausschließen, wenn es dafür keine sachlich rechtfertigenden Gründe gibt (das schließt nicht aus, dass ein einzelner Arbeitnehmer bevorzugt werden darf).

Wenn also im Fragebeispiel die Gewährung eines Firmentickets nicht an eine Mindestentfernung vom Wohnort zum Arbeitsort der Arbeitnehmer als Anspruchsvoraussetzung gebunden ist, darf dem Fragesteller das Ticket nicht verwehrt werden.