Arbeitslosengeld und Nebenjob?

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Legale Wege gibt es da nicht !

Die Aussage von der Agentur für Arbeit ist korrekt, man darf im Leistungsbezug in unter 15 Stunden die Woche arbeiten, aber vom Nettoeinkommen blieben nur monatlich 165 Euro ohne Anrechnung auf deinen Leistungsanspruch übrig.

Der Rest würde dir vom ALG - 1 abgezogen, also selbst wenn Du laut Vertrag unter 15 Stunden die Woche bleiben würdest und somit weiterhin als arbeitslos gelten würdest, bringt dir ein höheres Einkommen nichts, weil Du am Ende nicht mehr als deine 165 Euro Freibetrag haben würdest.

Eine Ausnahme gibt es beim Freibetrag nur dann, wenn man sein Nebeneinkommen innerhalb von 18 Monaten min.schon 12 Monate hat.

Dann würde die Agentur für Arbeit aus diesen 12 Monaten einen Durchschnitt ermitteln und den könnte man dann weiterhin in unter 15 Stunden die Woche verdienen, ohne das es auf das ALG - 1 angerechnet werden dürfte, min.aber diese 165 Euro Netto.

Wenn dein anrechenbares Einkommen deinen oder euren Gesamtbedarf, solltest Du nicht alleine leben, unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll nicht decken können, wäre ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde zu prüfen.

Oder dann zusätzlich zum ALG - 1 ein Antrag auf Bürgergeld, kostenlose Rechner findest Du im Internet.


isomatte  23.07.2024, 20:11

Danke dir für deinen Stern !

Ich meine es gibt eine Regelung, dass wenn du schon länger einen Nebenjob hast, dass der nicht angerechnet wird, weil du auch entspr. weniger Alg1-Beiträge gezahlt hast bezogen auf dein Gesamt-Einkommen. Kenne aber die Details nicht.

Such mal im Internet. Kann aber sein, dass sie recht hat.

notting

Woher ich das weiß:Berufserfahrung