Arbeitslosengeld und Nebenjob?
Hi zusammen,
Durch unsere Firmenschliessung wurden viele der Belegschaft am Montag unwiderruflich freigestellt.
Wir hatten alle direkt am Dienstag einen Termin beim Arbeitsamt. Ich gab an, dass ich seit November einen Nebenjob ausübe. Die Dame sagte, den darf ich natürlich behalten, aber ich darf nur 165 € behalten. Der Rest wird angerechnet . Im Durchschnitt verdiene ich bei meinem Nebenjob ca. 300 €. Da ich mich direkt für den August für ein 2 wöchiges Bewerbungstraining entschieden habe und noch 10 Tage Urlaub habe macht es keinen Sinn, jetzt eine neue Stelle anzutreten, da ich auch mit dem Gedanken spiele in die Pflege zu gehen. Da könnte ich ab Oktober in ein Seminar gehen. Ich bot meiner Chefin vom Nebenjob an, unter der Woche öfter einzuspringen, wenn Not am Mann ist, weil mir zu Hause die Decke jetzt schon auf den Kopf fällt. Sie sagte klar, das kannst du machen, aber das bringt dir nichts weil das Geld ist weg. Gibt es da vielleicht noch andere Möglichkeiten? Legale versteht sich von selbst. Ich werde nur knapp 950€ Arbeitslosengeld bekommen, und das ist nicht wirklich viel .
Vielen Dank. Einen wunderschönes Wochenende an euch
Lg Carmen
2 Antworten
Legale Wege gibt es da nicht !
Die Aussage von der Agentur für Arbeit ist korrekt, man darf im Leistungsbezug in unter 15 Stunden die Woche arbeiten, aber vom Nettoeinkommen blieben nur monatlich 165 Euro ohne Anrechnung auf deinen Leistungsanspruch übrig.
Der Rest würde dir vom ALG - 1 abgezogen, also selbst wenn Du laut Vertrag unter 15 Stunden die Woche bleiben würdest und somit weiterhin als arbeitslos gelten würdest, bringt dir ein höheres Einkommen nichts, weil Du am Ende nicht mehr als deine 165 Euro Freibetrag haben würdest.
Eine Ausnahme gibt es beim Freibetrag nur dann, wenn man sein Nebeneinkommen innerhalb von 18 Monaten min.schon 12 Monate hat.
Dann würde die Agentur für Arbeit aus diesen 12 Monaten einen Durchschnitt ermitteln und den könnte man dann weiterhin in unter 15 Stunden die Woche verdienen, ohne das es auf das ALG - 1 angerechnet werden dürfte, min.aber diese 165 Euro Netto.
Wenn dein anrechenbares Einkommen deinen oder euren Gesamtbedarf, solltest Du nicht alleine leben, unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll nicht decken können, wäre ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde zu prüfen.
Oder dann zusätzlich zum ALG - 1 ein Antrag auf Bürgergeld, kostenlose Rechner findest Du im Internet.
Ich meine es gibt eine Regelung, dass wenn du schon länger einen Nebenjob hast, dass der nicht angerechnet wird, weil du auch entspr. weniger Alg1-Beiträge gezahlt hast bezogen auf dein Gesamt-Einkommen. Kenne aber die Details nicht.
Such mal im Internet. Kann aber sein, dass sie recht hat.
notting