Arbeitslosengeld und Kindergeld?
Ich bin ab dem 30.06 mit meiner Ausbildung fertig und möchte im Oktober ein Studium beginnen (bin 21 Jahre alt). Heißt ich habe ja noch einen Anspruch auf Kindergeld. In der Zwischenzeit, also in den 3 Monaten dazwischen, wollte ich mich Arbeitslos melden. Habe ich/meine Eltern dann trotzdem noch Anspruch auf Kindergeld? Arbeitslosengeld liegt dann bei etwa 410€, falls das wichtig ist.
2 Antworten
Einkommen spielt beim Kindergeld seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.
Du musst der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen, damit Du deinen erworbenen Anspruch auf ALG - 1 auch geltend machen kannst.
Entweder musst Du dich bei der Familienkasse als ausbildungssuchend melden, oder nachweisen das Du schon einen neuen Ausbildungsvertrag hast, dann würde es auch in der Wartezeit weiter Kindergeld geben.
Korrekt
Wenn Du aber in der Wartezeit doch eine befristete Beschäftigung bekommen würdest, dann musst Du wegen deiner bereits abgeschlossenen Berufsausbildung auf deine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit achten, die dürfte dann nicht über 20 Stunden liegen, sonst wäre das schädlich für den Anspruch.
Wäre es auch theoretisch möglich Arbeitslosengeld, Kindergeld und Geld von einem 450€ Minijob zu bekommen? ☺️
Ja, aber dein Erwerbseinkommen würde dann bis auf bereinigte 165 € Netto Freibetrag von deinem ALG - 1 Anspruch abgezogen.
Und im Leistungsbezug dürftest Du auch nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten.
Ahh ok, und alles was über die 165€ geht wird abgezogen, oder?
Kindergeldanspruch nach meiner Kenntnis grundsätzlich nur bei SchülerInnen-/Auszubildenden-Status bzw. bei Ausbildungssuchendstatus.
Also wenn ich nachweisen kann, dass ich ab Oktober studiere ist das in Ordnung?