Arbeitslosengeld und Kindergeld?

2 Antworten

Einkommen spielt beim Kindergeld seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Du musst der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen, damit Du deinen erworbenen Anspruch auf ALG - 1 auch geltend machen kannst.

Entweder musst Du dich bei der Familienkasse als ausbildungssuchend melden, oder nachweisen das Du schon einen neuen Ausbildungsvertrag hast, dann würde es auch in der Wartezeit weiter Kindergeld geben.


Meelliiiii 
Beitragsersteller
 24.06.2022, 07:21

Und schon mal vielen Dank☺️

Meelliiiii 
Beitragsersteller
 24.06.2022, 07:20

Also wenn ich nachweisen kann, dass ich ab Oktober studiere ist das in Ordnung?

isomatte  24.06.2022, 07:39
@Meelliiiii

Korrekt

Wenn Du aber in der Wartezeit doch eine befristete Beschäftigung bekommen würdest, dann musst Du wegen deiner bereits abgeschlossenen Berufsausbildung auf deine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit achten, die dürfte dann nicht über 20 Stunden liegen, sonst wäre das schädlich für den Anspruch.

Meelliiiii 
Beitragsersteller
 24.06.2022, 07:40
@isomatte

Wäre es auch theoretisch möglich Arbeitslosengeld, Kindergeld und Geld von einem 450€ Minijob zu bekommen? ☺️

isomatte  24.06.2022, 07:43
@Meelliiiii

Ja, aber dein Erwerbseinkommen würde dann bis auf bereinigte 165 € Netto Freibetrag von deinem ALG - 1 Anspruch abgezogen.

Und im Leistungsbezug dürftest Du auch nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten.

Meelliiiii 
Beitragsersteller
 24.06.2022, 13:19
@isomatte

Ahh ok, und alles was über die 165€ geht wird abgezogen, oder?

Kindergeldanspruch nach meiner Kenntnis grundsätzlich nur bei SchülerInnen-/Auszubildenden-Status bzw. bei Ausbildungssuchendstatus.