Arbeitsbescheinigung zu spät?

Isuzu189  13.09.2024, 14:06

Was meinst du mit Arbeitsbescheinigung? Wieso reicht die letzte Abrechnung mit Austrittsdatum nicht bzw. die Kündigung mit Datum?

dsFAFS247asdf 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 14:07

Die Arbeitsbescheinigung ist ein Dokument welches der Arbeitgeber zum Ende der Beschäftigung ausstellt. Da stehen irgendwie Daten drin die fürs ALG wichtig sind

Nussbecher  13.09.2024, 14:06

Warum wurde die Bescheinigung denn so spät beantragt?

dsFAFS247asdf 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 14:07

Wo steht das? Der Arbeitgeber muss mir automatisch die Bescheinigung zum Ende der Beschäftigung zukommen lassen

DerHans  13.09.2024, 14:10

Du bekommst den Vordruck ja erst wenn du dich arbeitslos gemeldet hast. DANN ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen umgehend zu bestätigen

dsFAFS247asdf 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 14:11

Arbeitslos habe ich mich schon vor mehr als 3 Wochen gemeldet. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung elektronisch an das Amt übermitteln

4 Antworten

Dann reichst du es eben nach und kriegst die Leistungen rückwirkend.


dsFAFS247asdf 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 14:21

Was bringen mir die Leistungen rückwirkend, wenn ich meine Rechnungen/Miete etc jetzt zahlen muss?

Jurafuchs  13.09.2024, 14:39
@dsFAFS247asdf

Denkst du ernsthaft dein ALG II Antrag wird innerhalb von einer Woche bearbeitet?

dsFAFS247asdf 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 14:53
@Jurafuchs

Nein, aber innerhalb von zwei in den meisten Fällen. Außerdem steht selbst auf der Seite, dass man keinen Anspruch auf Leistungen hat wenn die Bescheinigung nicht rechtzeitig da ist

Wenn dem Jobcenter gemeldet wird, dass der Ex-AG nicht dem mehrmaligen Verlangen hinterher kommt, wird dieser mit einem gelben Brief angefordert.

Dass irgendein externen Wasauchimmer das macht ist uninteressant. NAch zwei Wochen sollte es vorliegen.

Fraglich ob es nicht schon vorliegt, da mittlerweile der Gang der Dinge nicht mehr das Papier, sondern die Übermittlerung per BeA verpflichtend ist! Diese kann der FS überhaupt nicht überprüfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Ansprechpartner ist der Arbeitgeber und kein Dienstleister.

Wende Dich ggf. an die Agentur für Arbeit; sie kann Druck ausüben.

Leistungen bekommsst Du ggf. nachgezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn der Arbeitgeber das nicht hinbekommt, drohe mit Klage.