Arbeitsbescheinigung zu spät?
Ich warte jetzt seit fast zwei Wochen auf die Arbeitsbescheinigung von meinem ehemaligen Arbeitgeber. Nach mehrmaliger Nachfrage hieß es jetzt, dass der externe Dienstleister nicht hinterherkommt.
Das Problem ist, dass ich diese Bescheinigung spätestens heute brauche, damit ich für diesen Monat Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Ebenfalls brauche ich den Bescheid über Arbeitslosengeld, für den Bürgergeldantrag, da das ALG alleine nicht für die Fixkosten und Lebenserhaltungskosten ausreicht.
Die Frage ist, was mache ich jetzt wenn ich keine Leistungen für diesen Monat bekomme, weil der Arbeitgeber bzw. der externe Dienstleister es nicht hinbekommt, dieses Dokument rechtzeitig zu verschicken? Muss er dann dafür haften bzw. muss er mir dann Schadensersatz in Höhe des ALGs oder ähnlich zahlen?
Was meinst du mit Arbeitsbescheinigung? Wieso reicht die letzte Abrechnung mit Austrittsdatum nicht bzw. die Kündigung mit Datum?
Die Arbeitsbescheinigung ist ein Dokument welches der Arbeitgeber zum Ende der Beschäftigung ausstellt. Da stehen irgendwie Daten drin die fürs ALG wichtig sind
Warum wurde die Bescheinigung denn so spät beantragt?
Wo steht das? Der Arbeitgeber muss mir automatisch die Bescheinigung zum Ende der Beschäftigung zukommen lassen
Du bekommst den Vordruck ja erst wenn du dich arbeitslos gemeldet hast. DANN ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen umgehend zu bestätigen
Arbeitslos habe ich mich schon vor mehr als 3 Wochen gemeldet. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung elektronisch an das Amt übermitteln
4 Antworten
Dann reichst du es eben nach und kriegst die Leistungen rückwirkend.
Denkst du ernsthaft dein ALG II Antrag wird innerhalb von einer Woche bearbeitet?
Nein, aber innerhalb von zwei in den meisten Fällen. Außerdem steht selbst auf der Seite, dass man keinen Anspruch auf Leistungen hat wenn die Bescheinigung nicht rechtzeitig da ist
Wenn dem Jobcenter gemeldet wird, dass der Ex-AG nicht dem mehrmaligen Verlangen hinterher kommt, wird dieser mit einem gelben Brief angefordert.
Dass irgendein externen Wasauchimmer das macht ist uninteressant. NAch zwei Wochen sollte es vorliegen.
Fraglich ob es nicht schon vorliegt, da mittlerweile der Gang der Dinge nicht mehr das Papier, sondern die Übermittlerung per BeA verpflichtend ist! Diese kann der FS überhaupt nicht überprüfen.
Ansprechpartner ist der Arbeitgeber und kein Dienstleister.
Wende Dich ggf. an die Agentur für Arbeit; sie kann Druck ausüben.
Leistungen bekommsst Du ggf. nachgezahlt.
Wenn der Arbeitgeber das nicht hinbekommt, drohe mit Klage.
Was bringen mir die Leistungen rückwirkend, wenn ich meine Rechnungen/Miete etc jetzt zahlen muss?