Arbeitnehmer kommt nicht auf Arbeit?

5 Antworten

Sollte es sich um einen besonders zuverlässigen Mitarbeiter handeln, wäre es durchaus angebracht. Vorher jemand vorbeischicken schadet auch nicht. Beides ist aber rechtlich nicht geregelt. Es dürfte sich außerhalb der Sorgepflicht des AG sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Bei uns regeln das die Kollegen selbstständig. Die kennen sich ja untereinander.

Wenn z.B. ein sehr zuverlässiger alleinstehender Kollege nicht erscheint und auch telefonisch nicht erreichbar ist, fahren andere Kollegen zu ihm nach Hause und gucken, was los ist.

Es gibt natürlich auch solche, die von Natur aus schon mal einfach nicht kommen. Die bleiben i.d.R. aber nicht lange bei uns. Abmahnung, Kündigung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das wird ein guter Arbeitgeber irgendwann machen.

lg

Die Polizei hat damit grundsätzlich nichts zu tun.

Der Arbeitnehmer wird ja Kontaktdaten hinterlegt haben; man wird dann versuchen, ihn entsprechend zu erreichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Dort wo ich arbeite (Produktion, über 5000 Mitarbeiter), wird man nach einer Woche per Post angeschrieben, das man sich binnen 5 Werktage Telefonisch bei der Personalabteilung melden soll, was los ist etc.

Wenn nicht: Danach bekommt man die Kündigung.