Arbeitgeber zweifelt den Beweiswert meiner AU an?
Hallo
ich habe soeben einen Brief erhalten in dem der Arbeitgeber meine AU anzweifelt. Er zweifele die an weil er mich gekündigt hatte und ich kurz darauf zum Arzt und mich krankschreiben lies weil mich das extrem belastet hat. Jetzt will der mir die Entgeltfortzahlung verweigern bis ich denen irgendwie beweisen kann das ich auch tatsächlich krank bin.
In deren Worten „Da der Beweiswert der AU erschütterst ist, sind wir dazu berechtigt bis zum Erhalt des vollständigen Nachweises durch detaillierte Angaben die Entgeltfortzahlung zurückzuhalten.“
Kleine Nebeninfo zu mir ich habe schwere Depressionen und nehme auch Medikamente dagegen und das weiss meine Krankenkasse auch.
Was muss ich oder kann ich jetzt tun? Und wie wird das jetzt ablaufen?
Ich danke schonmal im Vorraus für die Antworten
4 Antworten
Dann bleibt dir nichts anderes uebrig, als den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht auf Entgeltfortzahlung zu verklagen. Das Gericht wird dann feststellen, ob die Zweifel des Arbeitgebers berechtigt sind oder nicht. Es ist also keineswegs sicher, dass du die Klage auch gewinnen wirst.
Nimmst du dir dazu einen Anwalt, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du die Klage gewinnst (ausser du hast eine entsprechende Rechtsschutzversicherung oder bekommst als Gewerkschaftsmitglied kostenlos einen Anwalt von der Gewerkschaft gestellt).
Was muss ich oder kann ich jetzt tun?
Am Besten gehst du damit zum Anwalt und/oder bittest mal ganz hoppla schriftlich um eine detaillierte Grundlage, auf der diese "Erschütterung" basiert. Das würde ich mir genaustens vom Arbeitgeber darlegen lassen wollen.
Wenn dein Arbeitgeber die AU anzweifelt, dann zweifelt er die Meinung eines Arztes an. Diesen Zweifel aus dem Weg zu räumen ist nicht Teil deiner Aufgabe - wie sollte das überhaupt funktionieren?
Auch hier wurde wieder mal der Hinweis vergessen, dass man seinen Anwalt in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht auch dann selbst bezahlen muss, wenn man die Klage gewinnt.
Ist das nicht abhängig davon, wie viel Vermögen man hat? Bzw. steht einem nicht Prozesskostenhife und/oder ein Beratungshilfeschein zu, sofern man ein entsprechend nicht vorhandenes Vermögen vorweisen kann?
Dein AG hält die AU wahrscheinlich für eine "Gefälligkeitskrankschreibung," wenn sie den gesamten Kündigungszeitraum umfasst. Das kann er erst mal machen.
Wenn du zum Anwalt gehst, wird es entweder auf einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht hinauslaufen oder du entbindest den Arzt von seiner Schweigepflicht, damit er seine Diagnose bezeugen kann. Anders wirst du kein Geld bekommen.
Lasse Dir ein ärztliches Attest ausstellen und reiche es dem Arbeitgeber ein.
Hat er doch laengst getan!
Liest du dir die Fragen jetzt schon gar nicht mehr durch und antwortest du inzwischen schon blind?
Liest du dir die Fragen jetzt schon gar nicht mehr durch und antwortest du inzwischen schon blind?
Scheint so, insbesondere bei der Betrachtung anderer Antworten. Masse statt Klasse. Scheint aber sehr gut zu funktionieren, damit wird man hier Platz eins in Recht und Experte für alles Mögliche.
Auch hier wurde wieder mal der Hinweis vergessen, dass man seinen Anwalt in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht auch dann selbst bezahlen muss, wenn man die Klage gewinnt.
Der Arbeitgeber wird hier aber gegenueber dem Arbeitnehmer wahrscheinlich hoppla gar nichts weiter darlegen und sich das fuers Gericht aufheben (falls der Arbeitnehmer tatsaechlich klagen sollte).