Nach Kündigung, AG will das ich unbezahlten Urlaub nehme?

3 Antworten

Nach einer Kündigung bleibt dein Anspruch auf Resturlaub grundsätzlich bestehen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht vor, dass du deinen gesamten Jahresurlaub erhalten musst, wenn du mindestens sechs Monate im Unternehmen gearbeitet hast. Dies gilt auch, wenn du fristgerecht gekündigt wurdest.

Dein Arbeitgeber kann dir nicht einfach unbezahlten Urlaub auferlegen, ohne dass du damit einverstanden bist. Wenn du den Resturlaub nicht mehr nehmen kannst, weil du arbeitslos wirst, muss der Arbeitgeber dir diesen Urlaub auszahlen. Dies wird als Urlaubsabgeltung bezeichnet.

Die Berechnung des Resturlaubs hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt im Jahr das Arbeitsverhältnis endet. Wenn das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet (also ab dem 1. Juli), hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, sofern du mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt war.

Falls du den Resturlaub nicht mehr vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen kannst, hast du Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung der nicht genommenen Urlaubstage. Der Arbeitgeber muss dir den Resturlaub auszahlen.

Es wäre ratsam, das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen und deine Rechte zu klären.

In deinem Fall kann es sinnvoll sein, das Gewerbeaufsichtsamt zu informieren, wenn du der Meinung bist, dass deine Rechte verletzt wurden und interne Versuche, das Problem zu lösen, nicht erfolgreich waren.

...  da ich nur noch einen Tag Urlaubsanspruch habe, und nicht die benötigten 9 Tage ...

An deinem Urlaubsanspruch fuer das Jahr 2024 aendert deine Kuendigung doch ueberhaupt nichts. Wenn der Urlaubsanspruch nicht fuer den Betriebsurlaub ausreicht, dann haette er doch ohne Kuendigung auch nicht ausgereicht. Insofern verstehe ich nicht, was das jetzt mit deiner Kuendigung zu tun haben soll.

Aber wie dem auch sei. Wenn dein Chef dir den Urlaub im Sommer gewaehrt hat, obwohl dein Anspruch dann nicht mehr fuer den Betriebsurlaub zu Weihnachten ausgereicht hat, ist das dessen Problem. Wenn er dich nicht beschaeftigen kann, muss er dich dennoch bis zum letzten Tag bezahlen.


pusher1966 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 05:39

"Wenn der Urlaubsanspruch nicht für den Betriebsurlaub ausreicht, dann hätte er doch ohne Kündigung auch nicht ausgereicht" Richtig, wir hatten immer viele Messen, und ich hätte die Tage dann im nächsten Jahr schnell wieder reingearbeitet.

ICh wüsste jetzt nicht ob und wie die Kündigung das beeinflusst aber hier wird das Thema Betriebsurlaub mal durchgekaut

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Betriebsurlaub/

Angenommen bei euch darf Betriebsurlaub angeordnet werden hätte ich die Quelle so verstanden das der AG im vorfeld hätte dafür sorgen müssen das ein TEil deiner Urlaubstage (nicht alle) darauf etfällt.

Haben Mitarbeiter zum Jahresende keine Urlaubstage mehr, geht dies zu Lasten des Arbeitgebers. Betriebsurlaub an Weihnachten darf nicht auf den Urlaub des kommenden Jahres angerechnet werden.

Wie gesagt unter der PRämisse das überhaupt Betribesurlaub ok ist klingt das nach Problem des AG und nicht nach deinem.