Arbeitgeber und Feuerwehr?

9 Antworten

Wenngleich das Feuerwehrwesen Landesrecht unterliegt und es entsprechend in jedem Bundesland ein etwas abweichendes Feuerwehrgesetz gibt, so gilt grundsätzlich aber in allen Bundesländern, dass

  1. der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für Einsätze (und Ausbildung) freizustellen hat
  2. der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den normalen Lohn bzw. das normale Gehalt weiterzuzahlen hat, welches er auch ohne den Einsatz erhalten hätte
  3. dem Arbeitnehmer durch sein ehrenamtliches Engagement keinerlei berufliche Nachteile entstehen dürfen
  4. der Arbeitgeber sich das weitergewährte Gehalt inkl. aller Lohnnebenkosten auf Antrag von der Kommune erstatten lassen kann

Soweit die Theorie... in der Praxis ist es leider so, dass der Arbeitgeber immer am längeren Hebel sitzt. Der kann Dich zwar nicht aus den o.g. Gründen kündigen oder sonst wie abstrafen, aber wenn er Dich loswerden möchte, dann findet er schon einen Weg.

Deshalb ist es wichtig, dass das Thema vorher ganz offen mit dem Arbeitgeber besprochen wird.

Idealerweise kennt der die Gesetzeslage und hat obendrein noch großes Verständnis für die Arbeit der Feuerwehr. Dann wirst Du keine Probleme haben.

Häufig ist es so, dass die Arbeitgeber mit der Rechtslage und außerdem, gerade in Städten mit Berufsfeuerwehr, auch gar nicht mit dem System der Freiwilligen Feuerwehren vertraut sind. Oft hilft es da, die Sache in einem Gespräch zu klären, die Arbeit der FF darzustellen und darauf hinzuweisen, dass auch im Falle eines Brandes in der Firma (wenn überhaupt) nicht nur die Berufsfeuerwehr kommt.

Was auch immer gut ankommt ist, auf die Vorteile eines aktiven Feuerwehrmitglieds in der Firma hinzuweisen und sein Wissen und seine Fähigkeiten auch hier mit der Firma zu teilen. Viele freuen sich über ausgebildete Feuerwehrleute z.B. als Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte usw.

Anbieten könntest Du beispielsweise auch, liegen gebliebene Arbeit am Abend oder nächsten Tag nachzuholen oder bei wichtigen Terminen einfach nicht zum Einsatz zu fahren.

Letztendlich ist es wichtig, dass alle Seiten - der Arbeitgeber, Du und die Feuerwehr - eine einvernehmliche Lösung findet.

Bei mir war das glücklicherweise nie ein Problem - alle meine bisherigen Arbeitgeber haben großes Verständnis gezeigt und mir viele Freiheiten eingeräumt. Ich habe das aber auch immer schon im Vorstellungsgespräch thematisiert und mit offenen Karten gespielt - denn für mich persönlich kann sagen, dass ein Arbeitgeber, der mein Ehrenamt nicht akzeptiert, für mich der falsche Arbeitgeber wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Grundsätzlich sollte man in so einem Fall erst mal versuchen, die Situation zu erklären.

Vielen Arbeitgebern ist nämlich gar nicht klar, dass die FFW nicht irgendein Freizeitverein ist, sondern in den meisten Regionen die einzige FW die es gibt.

Und wenn dann zu viele Arbeitgeber meinen “ mein “ Mitarbeiter braucht da nicht hin, dann kommt eben niemand.

Des weiteren sollte man dem Arbeitgeber erklären können, wie oft es möglicherweise dazu kommt, dass der Feuerwehrangehörige zum Einsatz muß, bzw. im Einsatz ist so dass es die Arbeitszeit betreffen könnte. Wenn das sowieso bloß drei mal im Jahr vorkommt ist das sicher was anderes, wie wenn ein Arbeitgeber vermutet es würde alle drei Tage passieren.

Weiter sollte man sich selbst die Frage stellen, ob man tatsächlich so wichtig ist, dass man unbedingt bei jedem Einsatz mit dabei sein muß. Wenn man sowieso bloß einer von 25 Kameraden ist die nur TM 1+2 haben ist das sicher was anderes, als wenn man einer von drei C - Fahrern ist, oder AGT, Gruppenführer ect.

Zusammengefasst....: die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig und daher eigentlich jede Diskussion überflüssig.

Allerdings fährt man sicherlich besser, wenn man die Anlässe den Arbeitsplatz wegen einem Einsatz tatsächlich zu verlassen auf ein Minimum reduziert und das mit dem AG auch so kommuniziert.

Ich nehme meinen FME zur Arbeit z.B. gar nicht mit, weil 20 min Anfahrt bei 99% der Einsätze einfach keinen Sinn macht.

Deswegen gibts auch keine Probleme, wenn dann tatsächlich mal ein Einsatz länger dauert, oder ich vielleicht sogar Tage nicht da bin wegen Großschadenslage, Unwetter oder Hochwasser.

Im Feuerwehrgesetz unseres Bundeslandes ist das wie folgt geregelt:

"...(1) 1Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. 2Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. 3Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. 4Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten der Freistellung das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten...."

Sprich mit Deinem Vorgesetzten

  1. Mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe darüber reden das man bei der Feuerwehr ist und was das bedeutet
  2. Nicht mit Gesetzen rumwedeln, das man freigestellt werden muss, weil dann findet der AG gründe dich wieder zu entlassen und baut eine Abwehrhaltung auf
  3. Letztlich brauchst du wenn alles geklärt ist und die weg darfst nur eine Bestätigung für jeden Einsatz von deiner Wehrführung, von wann bis wann du weg warst.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr

Einfach bei dem Arbeitgeber ansprechen. Einen Weg wie man das sinnvoll löst (z. B. melden bei Einsatz) muss dann jeder für sich finden.