Arbeitgeber hält Kündigungsfrist nicht ein?
Guten Tag, ich arbeite seit dem 01.07.2023 als Teilzeitkraft.
Gestern habe ich eine schriftliche Kündigung erhalten, das Schreiben wurde am 28.09.2024 verfasst, kam aber erst gestern bei mir zu Hause an.
Dort steht folgendes,
wir kündigen das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 15.10.2024.
Bitte reichen Sie zum gegebenen Zeitpunkt Ihre geleisteten Arbeitsstunden ein.
Allerdings bin ich nicht mehr in der Probezeit und die Frist wäre dann doch der 31.10., da die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, korrekt?
Ich habe im Büro angerufen und am Telefon hieß es, das Sie auch die Kündigungsfrist auf 2 Wochen ansetzen dürfen und ich soll morgen nochmal anrufen.
Ich habe vor beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen gegen das falsche Beendigungsdatum.
Ich war letzte Woche bei der Bundesagentur für Arbeit und habe mich schonmal arbeitslos gemeldet.
soll ich die Kündigung trotzdem an die Bundesagentur einreichen, obwohl die Frist nicht korrekt ist?
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
Allerdings bin ich nicht mehr in der Probezeit und die Frist wäre dann doch der 31.10., da die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, korrekt?
Wenn nichts weiteres vereinbart, gilt für den AG die Frist nach BGB §622 Abs1. Und ja dies wären 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats, bei dir also der 31.10.
$ 622 (5.) BGB
"Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist (4 Wochen) nur vereinbart werden,
1.wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2.wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet."
Insofern es also zusätzlich keinen Tarifvertrag gibt, der Aussagen zu kürzeren kündigungsfristen beinhaltet, müssen beide Parteien die Frist von 4 Wochen einhalten.
Du hast Recht. Aber natürlich musst du dann deine Arbeitskraft auch noch bis zum 31.10. anbieten. Erst wenn das verweigert wird, hast du eine Chance mit Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung angehen zu können.
Letzte Woche am Telefon sagte man mir kurz vor Schichtende, das ich gar nicht mehr arbeiten kommen soll. Ohne jeglichen Grund
Ich habe aber gesagt, das ich meiner Arbeitspflicht weiterhin nachgehe, solange ich die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nicht Schriftlich habe. Dies habe ich auch getan, musste dann in einer anderen Filiale arbeiten von mir eine Stunde entfernt.
Das lustige ist das ich vom 21.10.-01.11. Urlaub habe und dann geben sie den 15.10. an.
Ich biete meine Arbeitskraft gerne bis zum 31.10. an
Im Vertrag steht folgendes: mit Wirkung vom 26.06.2023 werden Sie in unserem Unternehmen als Verkäufer auf Stundenbasis beschäftigt.
Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 25.12.2023 befristet und kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Zum Ablauf des Vertrages bedarf es keiner Kündigung.
Wie sieht den das jetzt nach der Probezeit aus?