Arbeitgeber hält Kündigungsfrist nicht ein?

DasOrakel  04.10.2024, 07:07
Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 25.12.2023 befristet

?

Userx98 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 12:34

ja

2 Antworten

Allerdings bin ich nicht mehr in der Probezeit und die Frist wäre dann doch der 31.10., da die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, korrekt?

Wenn nichts weiteres vereinbart, gilt für den AG die Frist nach BGB §622 Abs1. Und ja dies wären 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats, bei dir also der 31.10.


Userx98 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 18:08

Im Vertrag steht folgendes: mit Wirkung vom 26.06.2023 werden Sie in unserem Unternehmen als Verkäufer auf Stundenbasis beschäftigt.

Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 25.12.2023 befristet und kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Zum Ablauf des Vertrages bedarf es keiner Kündigung.

Wie sieht den das jetzt nach der Probezeit aus?

Aequaliz  04.10.2024, 13:27
@Userx98

$ 622 (5.) BGB

"Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist (4 Wochen) nur vereinbart werden,

1.wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;

2.wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet."

Insofern es also zusätzlich keinen Tarifvertrag gibt, der Aussagen zu kürzeren kündigungsfristen beinhaltet, müssen beide Parteien die Frist von 4 Wochen einhalten.

Du hast Recht. Aber natürlich musst du dann deine Arbeitskraft auch noch bis zum 31.10. anbieten. Erst wenn das verweigert wird, hast du eine Chance mit Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung angehen zu können.


Userx98 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 17:39

Letzte Woche am Telefon sagte man mir kurz vor Schichtende, das ich gar nicht mehr arbeiten kommen soll. Ohne jeglichen Grund

Ich habe aber gesagt, das ich meiner Arbeitspflicht weiterhin nachgehe, solange ich die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nicht Schriftlich habe. Dies habe ich auch getan, musste dann in einer anderen Filiale arbeiten von mir eine Stunde entfernt.

Das lustige ist das ich vom 21.10.-01.11. Urlaub habe und dann geben sie den 15.10. an.

Ich biete meine Arbeitskraft gerne bis zum 31.10. an

DerHans  04.10.2024, 10:09
@Userx98

Es gilt der Zeitpunkt, zu dem dir die SCHRIFTLICHE Kündigung zugeht.