Minijob Kündigungsfrist?

3 Antworten

Da hlift dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter unter Arbeitsrecht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/08_kuendigungsschutz/node.html

wie z.B.: Gesetzliche Kündigungsfristen
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihren Minijobber.
Für die ersten drei Monate können Sie mit einer vorübergehenden Aushilfe eine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbaren.
Dauert das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre, müssen Sie als Arbeitgeber längere Kündigungsfristen beachten: usw.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Sprich den Arbeitgeber an, evtl. besteht er gar nicht auf die Frist.


Clunchy 
Fragesteller
 12.05.2022, 18:33

Alles klar danke, ja ne dencAG ansprechen, will ich garnich, würd zum ende des Monats kündigen und gut is, danke

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DerHans  12.05.2022, 19:39
@Clunchy

Das wäre bereits zu spät, wenn du nicht ausdrücklich in der Probezeit bist.

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Die gesetzliche Frist beträgt 4 Wochen zum 15. o zum Ende des Monats.

Vertraglich ist wohl nix anderes Vereinbart?

Im Gespräch mit dem AG lässt sich die Frist ev. kürzen.