Arbeitgeber droht mit Kündigung wegen Krankheit?

Maximilian112  18.06.2024, 09:55

Wieviel Personen arbeiten in euren Betrieb?

Darktravel 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 11:19

Um die 500 Leute sind es.

4 Antworten

Wenn Du nicht gerade in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest (Teilzeit und Minijob werden entsprechend aufgerechnet) halte ich eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung rechtlich nicht für machbar.

Die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung wegen vieler Kurzerkrankungen sind mindestens drei Jahre hintereinander Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen/Jahr, ein Angebot zum BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) und eine sogenannte "Drei-Stufen-Prüfung".

Bei dieser Drei-Stufen-Prüfung braucht es eine negative Gesundheitsprognose, Deine Abwesenheit muss zu erheblichen Beeinträchtigungen im Betrieb führen und dann gibt es noch eine Interessenabwägung in der festgestellt werden muss, dass man dem AG eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumuten kann.

Wenn der AG kündigen sollte, musst Du unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen.


Darktravel 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 11:20

Wir sind bisschen mehr als 500 Leute im Betrieb insgesamt

0
Hexle2  18.06.2024, 11:28
@Darktravel

Wie schon erwähnt, Deine Krankheitstage reichen nicht für eine krankheitsbedingte Kündigung.

Wurde Dir eigentlich schon ein BEM angeboten?

Hat Dir eigentlich Dein AG persönlich oder Dein Vorgesetzter mit Kündigung "gedroht"?

Ich halte diese Drohung entweder für "Säbelrasseln" und Einschüchterungsversuche oder derjenige der droht hat von geltendem Recht und vom Kündigungsschutzgesetz keine Ahnung

2

Bis zu 30 Tage im Jahr muss der Arbeitgeber hinnehmen und auch bei mehr als 30 Tagen muss eine negative Zukunftsprognose vorliegen um kündigen zu dürfen und die sehe ich bei dir nicht.


Agamemnon712  18.06.2024, 10:20

Wie kommst Du denn darauf?

0

Sorry, ich will Dir nicht zu nahe ziehen.

Es sieht so aus, als würdest Du jährlich Deine 6 Wochen "in Anspruch" nehmen. Uns das könnte einem Arbeitgeber schon sauer aufstoßen.

Auf der anderen Seite, wenn man krank ist, dann ist man krank.

Ist das rechtens?

Meiner Meinung nach schon.

Mögen die Arbeitsgerichte ggf. anders entscheiden.

Kann mir einer helfen.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

kaorichan  18.06.2024, 12:05

Deine Meinung ist für die Rechtsprechung völlig irrelevant

2