Belästigung im Chat?

3 Antworten

  • Nein, natürlich darf man jemanden warnen, dass man zweifelhafte Chat-Verläufe der Polizei zeigt. Das ist juristisch keine Drohung und keine Erpressung.
  • Erst wenn er von dir Handlungen versucht zu erzwingen, die nicht angemessen und rechtens sind, könnte es kritisch werden.
  • Wenn der andere mit der Polizei droht, solltest du überprüfen und ehrlich in dich gehen, wer bei objektiver Betrachtung des Chatverlaufs nun was falsch gemacht hat. Was hat der andere geschrieben, was hast du geschrieben? Irgendwas davon nicht erlaubt oder angemessen?
  • Hat er dich wirklich belästigt? Wieso will er dich dann anzeigen? Hier stimmt ja euer beider Wahrnehmung nicht überein.
  • Ratschlag: Kontakt komplett abbrechen und nicht mehr diskutieren, auf keinen Fall weitere Chat-Nachrichten schreiben. Keinerlei Textnachrichten egal über welches Medium mehr.
kann man dann das bei der Polizei anzeigen?

Man kann alles und jeden anzeigen. Nur in diesem Fall wird das nicht verfolgt. Das hat keine strafrechtliche Relevanz.