Anzeige wegen zu schnellen Fahrens ohne Beweismaterial?

5 Antworten

Anzeige WESWEGEN stellt sich mir hier die Frage? Einer Anzeige muss ein Straftatbestand zu Grunde liegen. Ganz davon abgesehen ist zu schnelles fahren (ohne Gefährdung oder Nötigung Dritter) kein Straftatbestand, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Eine bloße Beobachtung einer Zeugin rechtfertigt keine Maßnahme in diesem Falle, es lag keine geeichte Messung oder Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug vor.

Soviel zum sachlichen Teil, leider kann ich es mir nicht verkneifen, dem ganzen eine persönliche Note zu geben:

Leider! Solche Typen wie du gehören nicht auf die Straße und sollten ruhig mal ein saftiges Bußgeld abdrücke müssen.

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo justingndl,

da wird keine Anzeige auf dich zukommen. Zumindest keine bei der du ernsthafte Konsequenzen zu befürchten hast.

Selbst wenn dein zu schnell fahren gefilmt worden wäre, wäre das kein Beweismittel, da die gefahrene Geschwindigkeit nicht ermittelt werden kann.

emesvau

Woher ich das weiß:Hobby – Motorradfahrer (Kawasaki Z900)

ichweisnix  14.04.2021, 08:38
Selbst wenn dein zu schnell fahren gefilmt worden wäre, wäre das kein Beweismittel,

Dann schon.

da die gefahrene Geschwindigkeit nicht ermittelt werden kann.

Aus einen Film kann die Geschwindigkeit ermittelt werden. Das ist möglich, weil man den Weg und die Zeit der Bewegung bestimmen kann. Hierzu muß man das Auto im Video bestimmten Positionen zuortnen und die Stecke vor Ort nachmessen. Wegen 15 oder 25€ Bußgeld würde die Bußgeldstelle diesen Aufwand aber nicht betreiben.

emesvau  14.04.2021, 08:41
@ichweisnix

Nein, kannst du nicht. Funktioniert zwar im Mathematikunterricht, wäre aber bei einem Gerichtsverfahren nicht zulässig.

Selbst Messungen mit geeichten Messgeräten des Ordnungsamtes oder der Polizei sind nicht immer zugelassen aufgrund Messfehlern.

TechnikSpezi  14.04.2021, 09:07
@emesvau
Nein, kannst du nicht. Funktioniert zwar im Mathematikunterricht, wäre aber bei einem Gerichtsverfahren nicht zulässig.

Das ist nicht richtig. Sehr wohl können Gutachter oder Polizei die Geschwindigkeit aus einem Video ermitteln und die Erkenntnisse vor Gericht verwenden.

Natürlich wird das bei 20km/h zu viel nicht passieren, aber es ist nicht richtig, dass das grundsätzlich nicht zulässig wäre. Auch aus Dashcam-Aufnahmen kann man dies ermitteln. Die Polizei hat zumindest in NRW auch immer eine Dashcam. Damit können sie einem ebenfalls einen Geschwindigkeitsverstoß vorwerfen, dafür müssen sie einem aber eine Ewigkeit folgen und große Toleranzen abziehen. In der Praxis wird das nur sehr selten der Fall sein, aber wer mit 100km/h durch den Ort rast, kann damit durchaus bestraft werden.

Was würde passieren wenn die mich anzeigen würden?

Eventuell stellt die Stadt an der Stelle mal einen Blitzer auf.

Theoretisch haben die ja keine Beweise außer deren Aussage?

Ja so ist es, rein subjektive Schätzungen reichen in Deutschland nicht aus.

Woher ich das weiß:Recherche

Gar nichts.

Du musst dir aber mal überlegen wie es aussieht ob mal ein Kind zwischen den parkenden Autos vorrenen kann.

Kommt immer auf die Tageszeit an.. Nachts ist weniger los. ändert nichts dran dass bei einer Messung durch die Wegelagerer ein Monat Fussgaänger dann drin ist ab 20 km H zuviel. in der Probezeit doppelt doof.

Da wird nichts passieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe einen Opel Astra F Caravan mit Benzin und ein Mofa.