Bedroht von eBay Kleinanzeige Käufer, anzeigen?
Guten Tag,
mich habe bei eBay Kleinanzeige was verkauft was ich auch versendet habe allerdings per Päckchen also ohne Sendungsnummer. Die Käuferin behauptet jetzt es sei nicht angekommen und schreibt mir schon Sachen die ich als Beleidigung und Bedrohung empfinde. Soll ich diese anzeigen ? Folgende Nachricht habe ich bekommen.
11 Antworten
Setz die Kranke einfach mal auf die Blackliste und klick zusätzlich User Melden, und Du wirst sehen, du erhälst nie wieder eine Nachricht, und aufgrund der Beleidigungen wird sie direkt gesperrt.
Wegen sowas lohnt es sich nicht eine Anzeige zu machen. Viel zu viel Stress. Lass dich von sowas einfach nicht unterkriegen. Du hast ja nichts falsch gemacht. Sie versteht wohl die Sache mit den Päckchen nicht.
Ich wüste nicht, wie man beleglos versendet.
Im DHL Filiale bekomme ich eine Quittung, kaufe ich diw Paketmarke Online kann ich mir die Rechnung ausdrucken oder per EMail schicken lassen, leg ich die Sendung in die Packstation ein, kann ich mir das ebenfalls per Mail quittieren lassen.
Und zu guter Letzt, wenn man tatsächlich per Briefmarke verschickt, macht man ein Foto von der Sendung, inklusive Empfänger und Marken.
D.h. selbst, wenn ich ohne Traking und Versicherung verschicke habe ich genug Möglichkeiten die Existens der Sendung zu beweisen.
Und da bei Versand Privat zu Privat der Empfänger haftet, ist diese Art Nachweis ausreichend.
Ich wüste nicht, wie man beleglos versendet.
Ich schon. Es sind Einlieferungsbelege maßgeblich, keine Portquittungen, um Aufgabe der Sendung zu belegen und damit aus Haftung entlassen zu sein, wenn Versendungskauf n. § 477 BGB vereinbart wäre. Und dokumentierte Zustellung, um Kaufvertragserfüllung n § 433 I BGB zu beweisen.
wenn man tatsächlich per Briefmarke verschickt, macht man ein Foto von der Sendung, inklusive Empfänger und Marken.
Falsch. Das Foto beweist eben nicht, das sie versendet wurde.
Und da bei Versand Privat zu Privat der Empfänger haftet, ist diese Art Nachweis ausreichend.
Falsch. Auf Aufgabe der Sendung kommmt es an. Deshalb ist dies auch so präzise im § 477 BGB beschrieben. Deshab besteht paypal bei Abweisung wg. eines nicht erhatenen Artikels auf Beibringung des Einlieferungsbelegs.
Es geht hier um EBay Kleinanzeigen, nicht um EBay. Wenn der VK also beweisen kann, das er die Sendung verschickt hat, und dazu reicht die Zahlungsquittung, dann hat der Käufer Pech, wenn die Sendung nicht ankommt.
Was anderes ist es, wenn versicherter Versand vereinbart war aber unversichert verschickt wurde. Dann handelt es sich um Vertragsbruch und der VK ist Schadwnsersatzpflichtig, wenn die Sendung nicht ankommt.
Wenn der VK also beweisen kann, das er die Sendung verschickt hat, und dazu reicht die Zahlungsquittung, dann hat der Käufer Pech, wenn die Sendung nicht ankommt.
Genau das ist eben dein Rechtsirrtum und den erkläre ich dir nicht erneut, nur anders: Der VK schuldet bei Versendungskauf Aufgabe der Sendung, § 447 GB und Übereignung der Ware, § 433 BGB.
Und genau das kann er mit Portoquittungen eben nicht bewesien, die für jede andere Sendung oder Briefmarkenkauf ausgestellt worden sein könnten.
Er wäre erst dann aus Haftung entlassen, wenn er mit Einlieferugsbeleg nachweisen könnte, dass die Post die Sendung angenommen hat und befördert.
Die frau sollte mal in ihre schranken gewiesen werden. Die Beleidigungen sind das eine, aber sie bedroht dich ja sogar ernsthaft! Ich würde sie schon anzeigen, je nach psychischer Verfassung können solche Menschen ja echt gefährlich sein. Schaden kann es auf jeden fall nicht.
aber sie bedroht dich ja sogar ernsthaft!
Nö, zumindest nicht im strafrechtlichen Sinn.
Nein, denn genau an dem "Verbrechen" mangelt es. Ein Verbrechen ist eine rechtswidrige Tat die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr und darüber bedroht ist (§ 12 StGB). Davon ist aber in der Aussage die in der frage wiedergegeben ist nichts zu erkennen. Selbst eine Körperverletzung reicht längst nicht aus. Klar ist in diesem Sinne die Drohung "ich schlage Dich tot". Diffuse Sachen wie "achte darauf wer hinter Dir geht" etc. reichen eben nicht.
Das ist schon Anzeigenwürdig!
Namen und Adresse hast du ja.......
BTW: Ebay Kleinanzeigen nur Abholung mit Ware gegen Geld und nicht anders.......
Du kannst Dir sagen, sie sei geistig nur dazu in der Lage, mehr hat sie in ihrem Leben nicht gelernt.
Du kannst sie bedauern.
Du kannst sie anzeigen.
Ganz im Gegenteil, ihr kapiert es nicht: Die Verkäuferin ist n. § 433 I BGB verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Kann sie bei vereinbartem Versendungskauf, § 477 BGB, genau das nicht bewesien, weil sie auf dokumentierte Zustellunge eines Pakets glaubte verzichten zu können, ja kann sie nicht einmal Aufgabe der Sendung beweisen, weil es dafür keinen Enlieferungsbeleg gibt, darf der K vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis einschl. Portokosten zurück verlangen.
Genau das hat er bislang vergeblich versucht und wird nun amtlich, nur beleidigend werden muss er nicht