Anspruch auf Welpe?
Unsere Hündin wurde nach Absprache mit Bekannten von ihrem Rüden erfolgreich gedeckt.
Die mündliche Abmachung war und über WhatsApp, dass ein Welpe zu den Besitzern des Deckrüden kommt.
Es wurden zwei Welpen geboren und zu Anfang stand auch fest, dass ein Rüde zu den Besitzern kommt.
Die Welpen sind inzwischen sieben Wochen alt.
Durch Kurzarbeit war ich bis Mitte Juni zu Hause und konnte mich um die Welpen kümmern.
Seit Mitte Juni, seit ich wieder berufstätig bin, hat mir eine gute Freundin angeboten, die Welpen zu beaufsichtigen bei mir zu Hause.
So war und ist es mir möglich meinen Beruf wieder voll auszuüben.
Eigentlich war abgemacht, dass die Besitzer mich in dieser Zeit unterstützen, was aber dann nicht wirklich funktioniert hat und funktioniert!
Nun ist der Fall eingetroffen, dass meine Freundin sich in einen der Welpen verliebt hat und ihn gerne zu sich nehmen möchte.
Es entstand in dieser Zeit eine innige Verbindung zwischen den beiden und ich habe mir dafür entschieden, den Welpen ihr zu geben.
Es geschieht keineswegs aus finanziellem Interesse, sondern einfach darum, dass ich weiß der kleine findet ein tolles zu Hause!
Nun melden natürlich die Besitzer des Deckrüden Ansprüche auf einen Welpen an und fordern die Herausgabe zum 19.07.2021
Andernfalls wollen sie rechtliche Schritte gegen mich vornehmen und die Herausgabe einklagen.
Werden sie damit durchkommen und ich muss den Welpen ihnen geben?
13 Antworten
Ja, wenn ihr diesen Vertrag so geschlossen habt, dass der Rüdenbesitzer einen Welpen für den Deckakt bekommt, dann ist er tatsächlich rechtlich bindend.
Und er scheint ja auch beweisbar zu sein über Whatsap.
Scheinbar habt ihr ja keine Nebenabreden getroffen, wer die Kosten für die Aufzucht dieses Welpen trägt, ob er den Welpen auch bekommt, wenn es eben nur 2 Welpen sind oder nur, wenn es 4 oder 6 .... sind ....
Die Absprache der Hilfe ist ja auch sicher nicht schriftlich fixiert worden ....
Weil es immer so viele Stolperfallen gibt, ist so ein Deckvertrag in der seriösen Hundezucht ziemlich ausführlich gestaltet ...
In diesem Fall war die Abmachung einfach und klar - Welpe gegen Decksprung! Und daran musst du dich jetzt auch halten - egal, ob es dir passt oder nicht.
Wo ist das Problem?
Deine Freundin bekommt einen Welpen, die mit dem Rüden den anderen. Bei 2 Hunden sehe ich das Problem nicht.
Schade, dass du auch meine Nachfrage nicht reagiert hast.
Wenn im Schriftverkehr alle Vertragsbedingungen erfüllt sind, werden sie damit durchkommen. Denn der ist eindeutig. Auch ein mündlicher Vertrag ist bereits rechtkräftig, aber natürlich schwer zu belegen.
Ihr habt einen Vertrag geschlossen, den beide Parteien erfüllen müssen. Auch du.
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Und da dieser über den Whats App Verlauf sicher einsehbar ist, werden die Besitzer des Rüden gute Chancen haben den Welpen einzuklagen.
Sind die versprochenen Hilfen irgenwo mit Unterschrift festgelegt worden? Hast Du versucht die versprochenen Hilfen (zur Not mit anwaltlicher Hilfe) einzufordern? Gibt es Aktenzeichen usw?
Bei Welpenverkäufen/Deckakten gibt es eine ganze Menge rechtlicher Fallstricke. Nicht umsonst sind derartige Verträge oft Seitenlang und mit allen Eventualitäten ausgestattet. Was wäre im Falle einer Totgeburt passiert?
Hier besteht meiner Meinung nach kein Herausgabeanspruch nach (BGB) § 985.
"Da das Eigentum an den Welpen einer Hündin sich immer nach dem Eigentum an der Hündin richtet, da die Welpen rechtlich so genannte „Früchte“ der Hündin im Sinne des §§ 953, 99, 90a BGB sind, waren Sie ursprünglich Eigentümerin der Welpen." (www.tasso.net)
"Wenn die beiden Personen über WhatsApp besprechen, dass Person A im Fall der Geburt von Welpen einen davon zum Preis X bekommt, dann ist das ein Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung (§§ 433, 158 BGB). Dieser Kaufvertrag ist auch über WhatsApp gültig, denn er bedarf keiner bestimmten Form." (www.finanzfragen.net)
Außerdem sind die Halter des Deckrüden, falls es tatsächlich eine Vertrag gab, vertragsbrüchig geworden, da sie sich nicht mit um die Welpen gekümmert haben. Ist denn schon Geld geflossen?
Ich verstehe es so, dass der "Preis" für den Welpen der kostenlose Decksprung des Rüden war. Die andere Partei hat ihren Teil eingehalten indem der Rüde gedeckt hat, dementsprechend liegt es nun am FS auch seinen Teil der Vereinbarung zu erfüllen. Was bezüglich der Unterstützung vereinbart wurde und was genau eingehalten wurde, wissen wir hier ja nicht
Es ist in der Hundezucht - und auch in der Vermehrung - nun einmal so, dass der Eigentümer des Rüden eine "Entschädigung" für die Bemühungen des Rüden bekommt. Ohne diese gäbe es ja auch keine Welpen.
Es geht hier auch nicht darum, dass selbstverständlich die Welpen im Eigentum des Eigentümers der Hündin stehen - es geht schlicht und ergreifend um die sowohl mündlich als auch schriftlich vereinbarte Decktaxe. Und diese besteht unstreitig in der kostenfreien Überlassung eines Welpen.
Dass der Deckrüdenbesitzer an den Kosten zumindest für seinen Welpen aufkommen muss, hätte man eben in so einem Deckvertrag genauestens regeln müssen. Solche Klauseln stehen z.B. bei einem seriösen Züchter in so einem Vertrag genau drin ....
Das ist einfach dumm für dich gelaufen - aber im Nachhinein kannst du daran nichts mehr ändern.
Der Welpe war von euch beiden als Decktaxe vereinbart - ganz einvernehmlich. Der Rüde hat gedeckt - nun ist der Preis zu "zahlen" ....
Es hätte noch schlimmer kommen können - wenn es nur ein einziger Welpe gewesen wäre - dann hättest du alle Arbeit und alle Kosten gehabt - der Rüdenbesitzer sich sehr gefreut über seinen kostenlosen Welpen.
Nein, bis jetzt habe ich alle Kosten getragen und da ist schon einiges zusammengekommen.
Nein bis jetzt noch nicht…ich habe alles bezahlt, vom Ultraschall angefangen, Welpenausstattung, Entwurmen, Erstuntersuchung der Welpen und nächste Woche werden beide geimpft und geschippt.