Wenn ein Rüde eine Hündin deckt, aber die Besitzer sich ...
gar nicht kennen hat der Rüden-Besitzer (wenn es zb. ein sehr Teurer Zucht Rüde ist) dann einen Anspruch auf einen Welpen/ Geld oder auf etwas?
Zum Beispiel:
Ich gehe mit meiner Hündin, sagen wir mal ein Labrador Spazieren. Dann reist sie aus weil sie den Rüden sieht/riecht und der Rüde auch. Dann sehe ich und der Besitzer des Labrador Rüden der 1.Platz in allen Wettbewerben wurde und eine Zucht (ein Decksprung? Wie nennt man das?) kostet 1500€. Aber ich kann nichts verhindern und der andere Besitzer auch nicht und so geht der Rüde auf die Hündin. Wenn der Besitzer dann Geld / einen Welpen oder Irgentwas verlangt,
hätte er dann einen Anspruch auf etwas?
Wenn ja auf was?
Danke im Vorraus, ich vergebe ein Sternchen!!! (Wenn es eine sehr gute Antwort ist)
15 Antworten
Bei einem unerwünschten Deckakt richtet sich der mögliche Schadensersatzanspruch nach der Art der Beaufsichtigung der Hündin, da grundsätzlich die läufige Hündin den Rüden anlockt und somit im Zweifelsfall Schadensverursacher ist. Man könnte deshalb auf Samenraub plädieren.
Als Besitzer des Rüden würde ich Vorteilsausgleichung verlangen. Was hätte denn die Decktaxe gekostet? Welchen Wert hat eine Welpe?
Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
In diesem Fall hat der Besitzer des Rüden überhaupt keine Rechte. Er hätte seinen Hund besser beaufsichtigen müssen.
Im Gegenzug wäre der Besitzer des Rüden haftbar, wenn er bei einem ungewollten Deckakt eine andere Hündin für die zukünftige Zucht unbrauchbar macht. Das wäre sogar Gegenstad der Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Sorry, aber die Hündin dockt nicht alleine und selber beim Rüden an. Auch wenn sie in noch so sehr den Hintern hinhält... Ich weiß eh nicht, wie sowas "passieren" kann!!! Ich hab seit mehr als 30 Jahren potente Hündinnen und Rüden. Keines der Tiere ist weggelaufen oder hat sich vermehrt, obwohl sie alle, damals wie heute, kaum eine Leine kannten...
Das stimmt natürlich nicht, Der Besitzer des Rüden ist nicht haftbar und die Hündin wird auch für die Zucht nicht unbrauchbar. Sie darf lediglich einen Wurf weniger haben und die Welpen bekommen keine Papiere. Man kann die Hündin auch spritzen lassen, dann gibt es keine Welpen und folglich auch keinen Schaden.Das Risiko einer unfreiwilligen Deckung, trägt fast ausschliesslich der Besitzer der Hündin. Ich hatte selber einen Zuchtrüden, deshalb weiss ich das genau.
Es gibt in Hundehaftpflichtversicherungen den sog. Deckschaden:
Zitat: Mit dem Begriff Deckschäden werden alle Schäden bezeichnet, die in Folge eines Ungewollten Deckaktes − das heißt, wenn eine läufige Hündin gegen den Willen ihres Besitzers von einem Rüden gedeckt wird – entstehen können.
Deckschäden verursachen Kosten, die für die Abtreibung des unerwünschten Hundenachwuchses entstehen, beziehungsweise für die Aufzucht der Welpen, die aus dem ungewollten Deckakt hervorgehen.
Ein weiteres Beispiel für einen Deckschaden ist der sogenannte Zuchtausfall. Dies kann bedeuten, dass eine trächtige Rassehündin Welpen von einem Mischlingshund erwartet und somit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht für die Zucht mit dem dafür vorgesehenen Rasserüden genutzt werden kann. Dadurch entsteht dem Züchter ein Verdienstausfall.
Hundebesitzer, deren Hunde Deckschäden verursachen, sind per Gesetz dazu verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Um im Zweifelsfall die Schadensersatzforderung des geschädigten Hundebesitzers nicht aus eigener Tasche begleichen zu müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer guten Hundehaftpflichtversicherung, bei der besagte Schäden in den Versicherungsleistungen mit inbegriffen sind.
Quelle:http://www.check24.de/hundehaftpflicht/lexikon/deckschaden/
Wenn man einen derart wertvollen Zuchtrüden hat, dann passieren solche Unfälle nicht. Ganz einfach aus dem Grund, weil der Besitzer extrem darauf achtet, das die Hündinnen, die sein Rüde decken soll, alle gesund sind. Sonst fängt der Rüde sich z.B. eine Geschlechtskrankheit ein, die man kaum behandeln kann und übertragbar ist und dann kostet einmal Decken keine 1500 € sondern nichts mehr!
Mal abgesehen davon solltest du mal bitte deine "Labradorhündin" kontrollieren und während der Läufigkeit ist Freilauf TABU! Der Decksprung wird ohne Vertrag eh nichts bringen!
Ganz einfach aus dem Grund, weil der Besitzer extrem darauf achtet, das die Hündinnen, die sein Rüde decken soll, alle gesund sind
Erstens DAS und zweitens würde der Rüde samt seinem Besi idR aus dem Zuchtverband fliegen wenn raus käme, dass es einen rassefremden Deckakt gab. Die Zuchtzulassung ist damit normalerweise im Eimer.
Quatsch, das stimmt doch nicht, aus dem Zuchtverband fliegt man, wenn man absichtlich seinen Rüden gibt um Welpen zu bekommen. Für " Unfälle" haftet der Rüdenbesitzer nicht und wird auch nicht zur Verantwortung gezogen.
Das wird dem Rüdenbesitzer aber meist unterstellt!. Der Rüdenbesizer hat dafür zu sorgen, dass es eben nicht zu solchen "Unfällen" kommen kann! Eine mir bekannte Deckrüdenbesitzerin wurde aus ihrem Zuchtverein ausgeschlossen, als es zu einem nicht genehmigen und auch nicht geplanten Deckakt kam, obwohl die Hündin die gleiche Rasse hatte und auch angekört war (das heißt, dass die Hündin auch als Zuchthündin zugelassen war. Auch die Besitzerin der Hündin flog aus dem Verein. Wonach beide dann bei einem anderen Zuchtverein für die gleiche Rasse eintraten!
Etwas stimmt an der Geschichte nicht. Das Zuchtreglement der FCI sagt da etwas anderes.
Bestimmte Zuchtvereine legen manchmal strengere Richtlinien fest, als der FCI.
Ich habe keine labradorhündin es war nur ein Beispiel. Aber danke!
Nöö, da muss er halt auf Hund aufpassen. Vor allem weil der Rüde ja dadurch auch keinen schaden nimmt.
Umgekehrt könnte es eher sein das du Anspruch hast, aber vor Gericht gibts kein Recht, da gibt es ein Urteil und das kann für dich oder gegen dich ausgehen. Wenn beide Hunde ausgebüchst sdind habt ihr halt beide Pech gehabt. Anders wenn Hündin angeleint und Rüde nicht, das kann teuer werdemn für den Rüdenhalter.
So hat es uns zumindest ein Amtsrichter im Rahmen des Sachkundenachweises gesagt
Kommt auf die Details an. Wenn deine Hündin sich losreißt und der Rüde angeleint ist, ist es dein Verschulden - die Decktaxe wirst du aber dennoch nicht zahlen müssen, da es kein geplanter Deckakt war und die Hunde vermutlich auch keine Papiere bekommen werden. Wenn der Rüde frei läuft und deine angeleinte Hündin deckt kannst du sogar Schadensersatz verlangen (TA-Kosten und Kosten der Welpenaufzucht je zur Hälfte).
bei einem angeleinten Rüden sollte es aber auch nicht zu einem Deckakt kommen können. Schließlich sollte der Besitzer am anderen Ende der Leine hängen und den Deckakt zu verhindern wissen...
Bei uns zahlt immer der "Rüde" bei einem nicht geplanten Deck-Akt die Abtreibung bzw. notfalls auch - falls eine Abtreibung nicht möglich ist - die daraus entstehenden Kosten bzw. auch Verluste, falls es sich um eine Zuchthündin handelt. Wenn die Hündin aber ausgerissen ist und hat den Rüden bedrängt (ist mir neulich passiert, konnte die Hündin aber erfolgreich abwehren und meinen Doggenrüden (an Leine) "heil" heimbringen, habt Ihr den Schaden zu tragen, der Rüdenbesitzer hat aber keine Ansprüche an Euch. Gg