Was steht dem Besitzer vom Deckrüden wirklich zu?

5 Antworten

Wofür sollte euch irgendwas zustehen?

Ganz davon abgesehen habt ihr keinen Deckrüden, sondern einen unkastrierten Rüden den ihr auf eine unkastrierte läufige Hündin habt hüpfen lassen ohne nachzudenken. Der feine Unterschied ist eine Unmenge an Kosten und Zeit die in die Überprüfung des Hundes zur zuchttauglichkeit gesteckt wird.

Es gibt, wie ihr ja mittlerweile auch festgestellt habt, einen guten Grund warum ein VDH Züchter einen Garten vorweisen können muss und diesen den Welpen auch zumindest in Teilen zur Verfügung stellen muss.

Und ich nehme an die Freundschaft sieht auch nicht mehr so rosig aus, nachdem man mittlerweile festgestellt hat wie viel Arbeit 9 Welpen machen.

Ihr habt scheinbar einen mündlichen Vertrag, dass euch ein Welpe zusteht. Aus rechtlicher Sicht gilt, mündliche Verträge sind gültig, aber mit der Beweisbarkeit ist das natürlich so eine Sache. Ansonsten steht euch überhaupt nichts zu.


Hallo,

GAR NICHTS steht euch als Deckrüdenbesitzer zu, wenn ihr nichts vereinbart habt.

Natürlich hätte auch eine mündliche Vereinbarung ihre Gültigkeit - allerdings ist so etwas immer schwierig zu beweisen, es sei denn, es gibt ausreichend Zeugen.

Ansonsten ist ein Deckakt IMMER eine höchstpersönliche Vereinbarung. Das Märchen, dass dem Rüdenbesitzer ein Welpe aus dem Wurf gehört, ist genau das - ein Märchen!!

Selbst in seriösen Züchterkreisen im VDH bekommt der Rüdenbesitzer sehr selten tatsächlich einen Welpen - meist wird ein Betrag X pro eintragungsfähigem Welpen vereinbart.

Der Rüdenbesitzer hat ja keinerlei Kosten: die Hündin wird zum Rüden gebracht, alle Kosten der Trächtigkeit, Aufzucht und Eintragung der Welpen verbleiben beim Hündinnenbesitzer.

Im VDH trägt ein Rüdenbesitzer nur die Kosten, damit sein Rüde überhaupt angekört und somit zuchtfähig wird. Und weil es eben nicht ohne Rüden geht, bekommt er natürlich für seine "Mühe" eine Entschädigung.

Bei euch hatte der Rüde nur seine "Mühe" - die anderen Kosten habt ihr freiwillig übernommen. Wenn ihr darüber keine Absprachen trefft, dann seid ihr das selber schuld. Vielleicht für die Zukunft eine Lehre, nicht sinnfrei Hunde zu vermehren.

Anspruch auf eine Beteiligung am Verkaufserlös der Welpen hast Du keinen. Als Deckentgeld bekommst Du einen der Welpen.

Wenn Du derzeit Kosten für die Hündin und die Welpen trägst, kannst Du sie Dir ersetzen lassen, aber das hättest Du im Vorfeld mit der Freundin besprechen sollen.

Auf jeden Fall kannst Du verlangen, daß sie ab sofort die Futter- und Tierarztkosten für Mutter und Welpen trägt, bis diese vermittelt sind.

Giwalato


dsupper  12.10.2019, 08:37

aha - und woher nimmst du den rechtlichen Hintergrund für "Als Deckentgeld bekommst du einen Welpen"?????

Dazu gibt es überhaupt KEINE rechtliche Handhabe - das ist ein Märchen - und mehr nicht!! Selbst im VDH bekommt ein angekörter und vielfach ausgezeichneter Deckrüde i.d.R. keinen Welpen oder dessen Gegenwert als Deckgeld.

Giwalato  12.10.2019, 08:56
@dsupper

Die beiden haben vereinbart, daß der Fragesteller einen Welpen aus dem Wurf bekommt. Auch wenn das nicht explizit als Deckentgelt bezeichnet wurde, kann man es so interpretieren.

dsupper  12.10.2019, 19:38
@Giwalato

aha - und das entnimmst aus welcher Textstelle der Frage?

Es wurde nichts schriftlich vereinbart. Wir wollten einfach nur ein Mädchen aus dem Wurf haben.

"Haben wollen" und "vereinbaren" sind für mich zwei ziemlich unterschiedliche Dinge!!

und der Satz

Wie es aussieht will sie uns dafür nichts geben.

und auch die Frage als solches, deutet auch nicht darauf hin!

So lange nichts festgeschrieben ist gibt es keine Rechte. Dein Rüde hatte seinen Spaß und das wars.
Sonst könnte ja jeder der irgendeinen Rüden hat daherkommen und Welpen einfordern, es könnte ja auch sein Hund gewesen sein und ein Gentest ist teuer....


annabelle231297 
Beitragsersteller
 11.10.2019, 22:21

Ich glaube du hast die Frage nicht verstanden.
die Welpen werden in den Haus des Rüden groß gezogen sowie wie auch die Mutter dort wohnt für diese Zeit.

William1307  11.10.2019, 22:24
@annabelle231297

Ich denke nicht daß ihr da irgendwelche Ansprüche habt. Ihr habt es ja freiwillig gemacht und nichts vereinbart. Welche Forderungen willst Du jetzt stellen ?

annabelle231297 
Beitragsersteller
 11.10.2019, 22:28
@William1307

Es geht darum dass die Besitzerin der Hunde Mutter sich nicht wirklich darum kümmert.
wir werden einen Welpen erhalten für uns. Aber in diesem Fall geht es nur das Geld was sie daraus machen. Wo die Hunde hi kommen werden wird sich nicht wirklich interessiert. Ich wollte nur mal nach fragen ob man was dagegen machen kann.

William1307  11.10.2019, 22:30
@annabelle231297

Nein - ich fürchte da wirst Du nicht viel machen können. Vor dem Gesetz sind Tiere immer noch eine Sache und die Welpen sind ihr Eigentum. Solange sie die Hunde nicht bewußt quält oder schwer vernachlässigt kann sie damit machen was sie will. Und wenn sie die Welpen an den nächstbesten auf der Straße verkauft - das ist nicht strafbar.

dsupper  12.10.2019, 08:40
@annabelle231297

Aber all das sind trotzdem KEINE Gründe, dass ihr irgendwelche Ansprüche habt!! Es sei denn, ihr hättet das entsprechend abgesprochen und könntet dies auch beweisen. Und wenn dann der Hündinnenbesitzer immer noch nicht will und nachgibt, dann könnt ihr ja einen Prozess anstreben .... hoffentlich habt ihr genug Geld und Zeit