ALG 1 MiniJob?
Hallo.
Mit 63 Jahren bin ich wieder nach einer Erkrankung beim Jobcenter ALG 1 arbeitssuchend gemeldet. Jetzt bieten die mir Stellen auf Minibasis, oder Stellen weit ab von meinem Wohnort an. Diese Stellen haben nicht das geringste mit meinem Beruf oder meiner Berufspraxis gemeinsam.Auch möchte ich nur in versicherungspflichtigen Jobs arbeiten.Was kann ich am besten dagegen tun.
Bei den Bewerbungsschreiben versuche ich das ganze so darzustellen, daß ich für den Arbeitgeber nicht interessant bin, ist aber auch keine Lösung.
Wer kann mir da einen Rat geben ?
4 Antworten
Hallo,
Hier geht es ja doch möglicherweise um einiges Geld und jeder Fehler, den Du machst, könnte sich dann auch auf Deine Altersversorgung auswirken.
So sehr ich die gutefrage Community schätze, bei so wichtigen Fragen würde ich mich anwaltlich beraten lassen, um bloß keinen Fehler zu machen. Das kostet nicht die Welt. Gegebenenfalls über die Gewerkschaft?
Alles Gute!
Hannes
Zumutbarkeit des Arbeitsweges :
https://www.arbeitsrechte.de/zumutbarer-arbeitsweg/
Zumutbarkeit der Tätigkeit :
https://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zumutbare-beschaeftigung/
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Hattest Du direkt vor Deiner ( vermutlich längerfristigen ) Erkrankung bereits ALG I bezogen ? Wenn ja, wie lange ? Denn "Bestandsschutz" gibt es während des Bezuges von ALG I leider auch nicht dauerhaft , was Entlohnung , Art und Umfang der vorgeschlagenen Tätigkeiten betrifft .
Beachte grundlegend , daß man beim ALG I über einen Minijob nur max. 165 Euro pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen darf , und dabei gleichzeitig auch nur weniger als 15 Stunden pro Woche tätig sein darf .
Von daher würde ich mal umgehend mit dem Sachbearbeiter abklären , daß zu weit von daheim entfernte Minijob-Stellenvorschläge mitunter finanziell unwirtschaftlich sind ( Fahrtkosten ) , und auch der Zeitaufwand der Anfahrt für sowas schon zur Dauer der täglichen Beschäftigungsdauer passen sollte .
Auf Vermittlungsvorschläge ohne beigelegte Rechtsfolgenbelehrung mußt Du Dich zudem nicht zwingend bewerben. Hebe Dir daher jeden Vermittlungsvorschlag vollständig im Original auf , um ggf . stichhaltige Argumente für den Fall eines "Kundengespräches" mit Deiner Sachbearbeitung zu haben , und recharchiere dazu am besten auch stets die jeweiligen Anfahrtszeiten je nach Möglichkeiten Deiner Mobilität . Im Bestfall telefonisch bei den potenziellen Arbeitgebern auch mal die geplante Einsatzplanung für die potenzielle Stelle erfragen und notieren .
Du könntest Dich auch selbst nach geeigneten Tätigkeiten umschauen und nicht nur darauf warten, was Du vom Amt präsentiert bekommst.
Zeit hättest Du ja, oder eher weniger.