Anrechnung von Kapitalerträgen auf ALG 1?

2 Antworten

Zunächst einmal:

Erträge aus Kapitaleinlagen sind "Einkünfte", dazu zählen Dividenden und Gewinne aus Kapitalanlagen, das sind die Einnahmen beim Verkauf abzüglich der Ausgaben beim Kauf. Da Dein Broker bzw. Deine Bank eine Pauschalsteuer, die sog. Abgeltungssteuer, für Dich abführen musst, ist das, was Du von der Bank erhältst, schon versteuert. Vom Finanzamt hast Du also nichts zu befürchten. Ob Dir deswegen Deine Grundsicherung gekürzt wird, weiß ich nicht.

Wenn Du ALG-2 bekommst, erhältst Du ja das Geld nicht, weil Du zu wenig verdienst, sondern weil Du bedürftig bist. Insofern gilt für Dich das Prinzip der "Gläsernen Taschen", d.h. Du musst alles, was DU besitzt, beim Amt angeben, egal ob Du damit Einkünfte erzielt hast oder nicht.

Nimm also am besten Deine ganzen Kontoauszüge mit zum Amt und überlasse es dem Betreuer auszurechnen, was angesichts Deines Kapitalvermögens noch an Grundsicherungsanspruch übrig bleibt. Vielleicht nicht viel.

Im Ernst: Ich würde an Deiner Stelle Deinen Berater ins Vertrauen ziehen. Die werden ganz schön eklig, wenn sie fürchten, das Du sie übers Ohr hauen willst.

Ich habe leider die Frage nicht richtig gelesen. Ja, Du hast Recht. Bei ALG-1 werden Einkünfte angerechnet.


Janne2020 
Beitragsersteller
 24.11.2020, 03:06

Sie meinten sicherlich: Bei ALG-1 werden Einkünfte NICHT angerechnet.

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Petriotic  24.11.2020, 18:10

Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung, auf die man Anspruch hat, weil man während vorhergehender Erwerbstätigkeit eingezahlt hat. Von daher wird hier nichts angererechnet. Arbeitslosengeld 2 erhält nur, wer bedürftig ist - deshalb erfolgt hier eine Einkommensanrechnung.

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Andreas Starke  28.11.2020, 14:26

Ja. Ich war sehr in Eile. Danke für die Richtigstellung.

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Richtig, solltest nur das Schonvermögen im Auge behalten und sollte es notwendig werden früh genug reagieren.


Janne2020 
Beitragsersteller
 24.11.2020, 15:01

Schonvermögen gibt es ja bei ALG-1 nicht. Nur bei ALG-2.

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