Gehöre ich zu haushaltsgemeinschaft?

5 Antworten

Alleine bedingt durch Dein Alter bildest Du keine BG mehr mit Deiner Mutter. Und Du musst auch als Tochter / Sohn nicht mehr für deren Unterhalt einstehen.

Also bildest Du maximal eine Hausgemeinschaft - eine WG unter Verwandten, wo jeder für sich wirtschaftet..... keine hauswirtschaftliche Gemeinschaft ..... mit ihr.

Getrennt wirtschaften ... jeder hat seinen Bereich im Kühlschrank, kocht für sich / wäscht für sich etc. .... es kommt halt auf diese Trennung an.

Ansonsten .... soweit ihr zu zweit in dieser Wohnung lebt, übernimmt jede/r die Hälfte der KdU + sonstigen Nebenkosten. Der Rundfunkbeitrag geht alleine zu Deinen Lasten.


RamiKarma 
Beitragsersteller
 01.06.2020, 16:14

Ich würde nur gerne noch wissen,je höher mein einkommen desto niedriger meine mutter alg 2 bekommen?

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RamiKarma 
Beitragsersteller
 01.06.2020, 16:16
@RamiKarma

und würde sie dann auch weniger für lebensunterhalt bekommen ( nicht miete).Ich meine die 416 euro

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wilees  01.06.2020, 16:16
@RamiKarma

Du bist ( wirtschaftlich ) nicht für Deine Mutter verantwortlich .... soweit sie kein oder ein zu geringes Einkommen erzielt, so hat sie Anspruch auf Leistungen nach SGB II.

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RamiKarma 
Beitragsersteller
 01.06.2020, 16:24
@wilees

Achso! Sorry das ich nachfrage, also wenn ich nicht wirtschaftlich füf ihr verantwortlich bin, worum geht es dann genau um die ganze sache haushaltgemeinschaft? Weil es wird erwähnt wegen gegenseitig finanzieren

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wilees  01.06.2020, 16:31
@RamiKarma

Du musst trennen zwischen einer Haushaltsgemeinschaft .... wo man aus einem Topf wirtschaftet .... sprich gemeinsam einkauft, wäscht etc. .... und einer Gemeinschaft die einer WG gleichkommt. Sprich Mama wirtschaftet für sich alleine .... sie wäscht auch nicht Deine Wäsche oder kocht Dir Dein Essen .... für all das sorgst Du ! ganz alleine. Und das müsst ihr dem JC so übermitteln. GETRENNTES wirtschaften.

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RamiKarma 
Beitragsersteller
 01.06.2020, 16:40
@wilees

Wie kann man sowas 100% nachweisen?

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Eine Haushaltsgemeinschaft nach dem SGB II liegt vor, wenn mehrere Personen zusammenwohnen und gemeinsam wirtschaften. Eine Haushaltsgemeinschaft besteht nur zwischen verwandten oder verschwägerten Personen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

RamiKarma 
Beitragsersteller
 01.06.2020, 15:48

Aber was bedeutet gegenseitig helfen??gemeinsam wirtschaften

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RamiKarma 
Beitragsersteller
 01.06.2020, 16:09
@verreisterNutzer

Also wie gesagt ich bin selbständig sie aber ALG 2.muss ich also für sie bezahlen wenn mein einkommen hoch ist?

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RamiKarma 
Beitragsersteller
 01.06.2020, 16:10
@RamiKarma

wird sie dadurch noch weniger ALG 2 bekommen oder garnicht mehr?

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Spätestens ab deinem 25 Lebensjahr bildest du im Haushalt deiner Mutter deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), du kannst mit ihr max.eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) oder eine ganz normale WG - ( Wohngemeinschaft ) bilden, aber in keinen dieser müsstest du als Kind für deine Mutter mit deinem Einkommen für ihren Unterhalt einstehen.

Deiner Mutter steht dann derzeit min. 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + ihren KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete, dieser berechnet sich aus der gesamten Warmmiete, geteilt durch die Personen im Haushalt.

Wenn die KDU - also angenommen bei angemessenen 600 € läge und du mit deiner alleine wohnen würdest, dann kämen zu den min.432 € noch 300 € KDU - Kopfanteil dazu, der Bedarf der Mutter läge dann bei min.732 € pro Monat, eigene Einkommen der Mutter würden dann dementsprechend darauf angerechnet.

Das Jobcenter kann also bei dir eine HG - unterstellen, dieser kann deine Mutter aber schriftlich und fristgerecht widersprechen, wenn ihr also alles schön getrennt haltet und du deine Mutter nicht unterstützt, dann würdet ihr eine ganz normale WG - bilden, dann darf von deinem Einkommen auch nichts auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden.

Wie gesagt, es ist eine Vermutung die das Jobcenter unterstellen kann und keine gesetzliche Pflicht, dass du deine Mutter unterstützen musst.

Außerdem käme es dann auch auf das erzielte Einkommen an, in der Regel darf eine solche Vermutung einer HG - erst dann erfolgen, wenn man mehr als den doppelten Regelbedarf für den Lebensunterhalt + evtl.Mehrbedarf + seinen KDU - Kopfanteil an Nettoeinkommen haben würde.

In deinem Fall und in diesem Beispiel mit jeweils 300 € KDU - Kopfanteil kämen bei dir also min. noch 2 x 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt = 864 € dazu + diese angenommenen 300 € für die KDU - dann müsstest du schon angenommen mehr als um die 1164 € Nettoeinkommen haben, damit eine solche Vermutung einer HG - überhaupt unterstellt werden dürfte.