Zu wenig Ausbildungsvergütung bekommen?
Ich habe mein Ausbildung beim Netto als Verkäufer absolviert und wurde nun auch für die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel übernommen. Den Vertrag erhalte ich in den kommenden Tagen. Jetzt das Problem.
Die Mündliche Prüfung hatte ich am 11.07.24 und somit ist auch der Ausbildungsvertrag erloschen/vollendet. Jetzt habe ich meine Lohnabrechnung bekommen und wurde nur bis zum 11.07 bezahlt obwohl ich noch am selben Tag nach der bestandenen mündlichen Prüfung bei der Arbeit war und bis heute und die jetzige Woche normal arbeiten war.
Auch die IHK sagt, dass mich mein AG wie eine Vollzeitkraft nach Abschluss der Prüfung bezahlen muss, soweit ich arbeiten war, was auch der Fall ist.
Telefonisch konnte ich die Personalabteilung leider nicht mehr erreichen, deshalb habe ich der Kontaktperson auch eine email geschrieben.
Bekomme ich noch mein Geld oder wie läuft das jetzt ab ? Ich komme mir nämlich etwas vera*scht rüber, wenn man einen halben Monat umsonst gearbeitet hat.
Warum hast du ohne gültigen Vertrag überhaupt weitergearbeitet?
Laut Chefin und IHK stimme ich einen ''stillen'' vetrag ( oder so wie das heißt ) zu
3 Antworten
Wartest halt bis Morgen und fragst nochmal nach und ja für die geleistet Arbeit steht dir ein Finanzieller Ausgleich zu. Aber da können wir jetzt auch nichts tun das klärst du eben mit den Personal oder deinem Chef vor Ort
vielend dank :-)
es wäre halt nicht das erste mal, das Löhne zu spät oder gar vergessen werden zu zahlen.
war bei einem Klassenkamerad, welcher auch bei netto ist der Fall
Bleib doch mal ruhig, der Monat ist noch nicht vorbei, ruf in der Perso an und frage nach, es wird schon noch eine erneute Abrechnung und Restlohn kommen, du hast doch in einem Monat zwei verschiedenen Bruttolöhne gehabt, einmal Rest als Azubi und nun als normaler Mitarbeiter.
Du hast sicherlich nicht, den halben Monat umsonst gearbeitet. Dein Ausbildungsverhältnis zum Verkäufer hat am 11.07.24 geendet. Ihr habt euch darauf geeinigt, dass du noch ein drittes Ausbildungsjahr dran hängst und deinen Einzelhandelskaufmann machst. Dieses Ausbildungsverhältnis hat dann wohl am 12.07.24. begonnen. Das ist so wohl noch nicht, bei der lohnabrechnenden Abteilung angekommen. Das dürfte sich aber relativ einfach klären lassen und dann kriegst du das nachgezahlt. Keine Sorge. Der Monat ist ja auch noch nicht vorbei.
Na klar. Wenn du die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel machst, bekommst du die übliche Ausbildungsvergütung für das 3. Ausbildungsjahr.
heißt das, dass ich dann noch den Lohn wie vom 3 Lehrjahr bekomme oder wie eine vollzeikraft ? weil den vertrag fürs 3 Lehrjahr habe ich ja noch nicht unterschrieben