Anmeldung von Heizungs-,Strom-, Kalt- und Warmwasserkosten?
Blöde Frage, aber es ist mein erster Umzug und ich bin völlig überfragt…
Ich muss laut Mietvertrag jeweils Heizungs-,Strom-, Kalt- und Warmwasserkosten mit einem Versorger meiner Wahl abrechnen lassen. Jetzt weiß ich aber nicht, ob ich für alle 4 Kosten jeweils einen Versorger oder 4 unterschiedliche Versorger nehmen soll. Derzeit kann ich auch nicht einen persönlichen Termin Vorort vereinbaren und deshalb frage ich ganz blöd in die Runde, wie das mit der Neuanmeldungen bei Neueinzug dieser Kosten abläuft?
Zu mir:
- Einzugsdatum: 01.02.2023
- Ledig lebender Haushalt
- Mietwohnung ist circa 40m^2 groß
Danke schon mal im Voraus!
2 Antworten
Wenn dann wären es 3 Versorger.
Einer für Strom, einer für Heizenergie und einer für Kaltwasser.
Strom ist klar. Den muß man fast immer selbst anmelden.
Heizenergie, z. B. Gas, nur wenn die Wohnung eine eigene Therme hat.
Das man als Mieter auch mit einem Wasserversorger selbst einen Vertrag abschließen muß ist allerdings ungewöhnlich. Da frag nochmal nach.
Strom musst Du anmelden. Heizung, Warm- und Kaltwasser sind Nebenkosten, die zahlt man an den Vermieter. Guck mal in Deinen Mietvertrag.
Ja. Der Rest sind die Nebenkosten, die Du an den Vermieter bezahlst und die er jährlich abrechnen muss.
Heizung, Warm- und Kaltwasser sind Nebenkosten, die zahlt man an den Vermieter.
Nicht immer.
Hat die Wohnung eine eigene Therme für Heizung und Warmwasser, muß man selbst einen Vertrag mit einem Gasanbieter abschließen.
Für Kaltwasser wäre das zwar ungewöhnlich aber nicht ausgeschlossen.
Hierzu steht im Mietvertrag unter § 5 Betriebskosten:
"Zu den auf den Mieter umzulegenden Betriebskosten zählen damit insbesondere…
Also das bedeutet, dass ich tatsächlich nur Strom anmelden muss?