Anlastung von Mietmängel?
Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit ein Zimmer in einer WG übernommen, das zuvor über viele Jahre hinweg durchgehend bewohnt war. Bei meinem Einzug befanden sich bereits ein Schrank sowie ein Sofa im Zimmer. Diese Möbelstücke habe ich bei meinem Auszug ordnungsgemäß entfernt und das Zimmer – wie im Mietvertrag festgelegt – tapeziert.
Dabei stellte ich fest, dass der Bodenbelag an zwei Stellen nicht vollständig bis zur Wand verlegt wurde. Stattdessen waren diese Bereiche offenbar mit Laminatstücken ausgebessert worden, vermutlich weil das ursprünglich verlegte Material nicht ausreichte. Eine dieser Stellen war durch den Schrank vollständig verdeckt und beim Einzug nicht erkennbar. Die andere Stelle fiel ebenfalls erst im Laufe des Auszugs auf.
Ich habe weder den Boden noch die Fußleisten während meiner Mietzeit in irgendeiner Weise verändert oder beschädigt und bin auch davon ausgegangen, dass dieser Zustand bereits bekannt war – da es den Anschein machte, als sei das Laminat von Anfang an nicht fachgerecht verlegt worden.
Nun habe ich erfahren, dass meine Vermieterin mir diese Bodenunregelmäßigkeiten bei der Wohnungsübergabe dennoch anrechnen und gegebenenfalls von der Kaution abziehen möchte.
Frage zur Rechtslage:
Bin ich in diesem Fall für den Zustand des Bodens haftbar, obwohl:
- die betroffenen Stellen offensichtlich bereits vor meinem Einzug vorhanden waren,
- sie durch vorhandene Möbelstücke verdeckt und somit nicht erkennbar waren,
- und ich keinerlei bauliche Veränderungen vorgenommen habe?
Vielen Dank!
2 Antworten
Hallo
Dafür macht man ein Übergabeprotokoll und sollte Auffälligkeiten dem Vermieter unverzüglich melden.
Dein Problem ist, dass die Vermieterin auf der Kohle sitzt und du rechtliche Schritte dagegen einleiten müsstest, dass sie etwas einbehält.
Aus meiner Sicht hat man da als Mieter bessere Karten als die Vermieter, nur hat man eben erst einmal die Lauferei.
Dein Fehler: Übernahme des Wohnraumes zum Mietbeginn und Duldung der Restmöbel des Vormieters. Wer hat dir das Zimmer übergeben?
Die offizielle Vermieterin (mittlerweile Mitte 90, der Kontakt läuft nur noch über ihre Tochter) hat damals mit mir die Wohnungsübergabe gemacht. Wir haben uns jedoch nur kurz die Wände angeschaut, die von meinem Vormieter gestrichen worden waren, sowie überprüft, ob der Rollladen und das Licht funktionieren. Die Möbel standen bereits im Zimmer und wurden von meinem Vormieter abgekauft.