Anlastung von Mietmängel?

2 Antworten

Hallo

Dafür macht man ein Übergabeprotokoll und sollte Auffälligkeiten dem Vermieter unverzüglich melden.
Dein Problem ist, dass die Vermieterin auf der Kohle sitzt und du rechtliche Schritte dagegen einleiten müsstest, dass sie etwas einbehält.

Aus meiner Sicht hat man da als Mieter bessere Karten als die Vermieter, nur hat man eben erst einmal die Lauferei.


xrayarc 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 13:52

Dankeschön!

Dein Fehler: Übernahme des Wohnraumes zum Mietbeginn und Duldung der Restmöbel des Vormieters. Wer hat dir das Zimmer übergeben?


xrayarc 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 14:01

Die offizielle Vermieterin (mittlerweile Mitte 90, der Kontakt läuft nur noch über ihre Tochter) hat damals mit mir die Wohnungsübergabe gemacht. Wir haben uns jedoch nur kurz die Wände angeschaut, die von meinem Vormieter gestrichen worden waren, sowie überprüft, ob der Rollladen und das Licht funktionieren. Die Möbel standen bereits im Zimmer und wurden von meinem Vormieter abgekauft.