Anhänger 750 kg ohne tüv und abgemeldet auf Straßenverkehr..?

3 Antworten

Parkend:

Ordnungswidrigkeit wegen Sondernutzung nach dem örtlichen Wegegesetz.

Entsprechend erfolgt ein von der Verwaltungsbehörde festzulegendes Bußgeld.

Fahrend:

Straftat wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Straftat wegen Steuerhinterziehung

Entsprechend erfolgt eine vom Richter festzulegende Geldstrafe.

Steuerhinterziehung (ja auch Anhänger müssen über die Zulassung versteuert werden)

Pflichtversicherungsbetrug

Eventuell Verkehrsgefährdung, wenn der Anhänger nicht tüv fähig ist

Die wichtigste Frage ist doch die nach der Versicherung. Gibt es keine mehr, dann ist das eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Der Rest wurde schon beantwortet.