Anhänger 750 kg ohne tüv und abgemeldet auf Straßenverkehr..?
Was wären die Folgen ? Bzw Straftat ??
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsrecht, Führerschein
Parkend:
Ordnungswidrigkeit wegen Sondernutzung nach dem örtlichen Wegegesetz.
Entsprechend erfolgt ein von der Verwaltungsbehörde festzulegendes Bußgeld.
Fahrend:
Straftat wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Straftat wegen Steuerhinterziehung
Entsprechend erfolgt eine vom Richter festzulegende Geldstrafe.
Steuerhinterziehung (ja auch Anhänger müssen über die Zulassung versteuert werden)
Pflichtversicherungsbetrug
Eventuell Verkehrsgefährdung, wenn der Anhänger nicht tüv fähig ist
Die wichtigste Frage ist doch die nach der Versicherung. Gibt es keine mehr, dann ist das eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Der Rest wurde schon beantwortet.