Wohnwagen ohne TÜV und abgemeldet überführen?
Ich wollte demnächst einen Wohnwagen (anhänger) kaufen, nun stellt sich heraus dass dieser abgemeldet ist und keinen TÜV hat.
Das ich ein kurzzeitkennzeichen dafür brauche wurde mir schon gesagt, aber ich habe nicht ganz verstanden ob ich den Wohnwagen jetzt einfach mit nach hause fahren darf? Der soll auch zukünftig (ca. 1 Jahr mindestens) noch renoviert werden und auf einem öffentlichen Parkplatz für Wohnwagen in der Nähe stehen bleiben.
Danke im Vorraus
3 Antworten
Dann mußt Du Dir nen Anhänger (Trailer) organisieren müssen um den zu Dir zu holen
Kurzzeitkennzeichen bekommst auch nur mit aktuellem TÜV
Öffentlicher Platz = nur angemeldete Wohnwagen, die über Kurzzeitkennzeichen hinausgehen!!!!! Du darfst auch nicht einfach Anhänger monatelang auf öffentlichen Plätzen parken. !!!!! D.h. du musst die öfters bewegen (umstellen) und du musst diesen anmelden.
Anhänger dürfen nicht länger als 2 Wochen an einem Platz stehen.
Für Wohnwagen = Auto auf öffentlichen Plätzen gilt zwar auch die Vorgabe, dass Kurzzeitkennzeichen nur im begrenzten Rahmen zulässig sind (eben KURZE Zeit), aber die dürfen angemeldet beliebig lange stehen ohne bewegt zu werden.
Du kannst alles selber problemlos nachgoogeln.
Moin!
ich stehe vor der selben Fragestellung und habe mit der Zulassungsstelle telefoniert. Hier also die definitiv richtige Antwort:
am besten vor Ort des Verkäufers bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dieses Kennzeichen ist dann 5 Tage gültig und du bekommst die Auflage, dass du den WoWa nur zur nächst gelegenen TÜV Station (kann auch eine Werkstatt sein) fahren darfst. Dort musst du den Segen bzw. Die Plakette erhalten. DANACH kannst du den Wohnwagen die übrig gebliebenen Tage, welche das Kurzzeitkennzeichen noch läuft, hinfahren wohin du möchtest.
also kurz:
Kennzeichen beantragen -> zum nächsten! TÜV fahren (also nicht nach Hause!) -> und erst danach die eigentlich Überführung.
ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins dunkle bringen. ;)
VG