Angenommen, man wurde mit 180 km/h auf der Landstraße geblitzt (Motorrad) mit dunklem Visier?

9 Antworten

Löhnen und die Suppe auslöffeln, die man sich selbst eingebrockt hat und die Strafe ist noch zu gering

Dem Halter wird ein entsprechender Bussgeldbescheid zugestellt. Zugleich wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen § 315d (1) 3 StGB eingeleitet.

Was auf einen zukommt, kannst du dem Bußgeldkatalog entnehmen. Einen Link sparen ich mir, da es sehr leicht zu googeln ist.

Ich würde empfehlen Verantwortung zu übernehmen und die Strafe anzunehmen und zukünftig besser auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu achten.

Solltest du den Weg wählen "Fahrer kann nicht ermittelt werden" wird auf dich zukommen zukünftig ein Fahrtenbuch für jede Fahrt führen zu müssen, damit du dich beim nächsten Mal nicht rausreden kannst. Ein falsch oder nicht ordentlich geführtes Fahrtenbuch, wird dann ebenfalls mit einem Bußgeld belegt.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, wird in diesem Fall höchstwahrscheinlich eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage auf den Halter zukommen.


Overloard1337 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 22:03

Was kostet denn sowas und wie lange muss man das führen? Kommt sicherlich billiger als die Strafe und keinen Führerschein mehr haben, oder?

Naja wie reagiert man am besten? Sich melde und angeben dass man gefahren ist. Wie peinlich ist es bitte, für sein Handeln nicht die Verantwortung zu übernehmen? Wer A sagt muss auch B sagen können.

Ansonsten gibt es ein Fahrtenbuch für die nächsten Jahre.


Overloard1337 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 22:37

Wäre es nicht schlauer einen Anwalt zu kontaktieren, der ich speziell mit Verkehrsrecht und Strafrecht auskennt?

HfPol110  29.09.2024, 22:38
@Overloard1337

Das kommt darauf an, ob man für sein Handeln Verantwortung übernehmen möchte oder sich wie ein Verlierer versucht vor der Verantwortung zu drücken.

Die Entscheidung liegt bei dir.

Overloard1337 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 22:40
@HfPol110

warum ist man ein Verlierer, wenn man zu einem Anwalt geht?

HfPol110  29.09.2024, 22:41
@Overloard1337

Man ist ein Verlierer wenn man nicht für sein Handeln einsteht.
In einem solchen Fall benötigt man keinen Anwalt, es sei denn, man versucht sein Handeln zu verschleiern.

Und dann ist man ein Verlierer.