Angeblich hab ich gespickt?

10 Antworten

Ich gebe dir mal einen Tipp, es nützt nichts uns hier anzulügen. Du bist hier anonym und wenn du den vorher geschrieben hast, dann kanste es einfach sagen. Würde es erleichter eine Lösung zu finden. Das für den Fall das du wirklich geschummelt hast.

Ansonsten nein kann er so erstmal nicht. Was er aber machen kann ist natürlich deine Leistung ein weiteres Mal überprüfen. Das wird im Regelfall dann mündlich gemacht. Also sozusagen eine kurze mündliche Prüfung. Vorausgesetzt, er hat wirklich einen solchen Zettel gefunden und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass du geschummelt hast. Das wäre das mildeste Mittel.

Wenn er ganz drastisch ist, dann wird er das als täuschungsversuch werten. Das wäre aber problematisch. Denn natürlich darf man in der Klausur schreiben was man will auch so einen Formelzettel.

Hängt also bisschen vom Lehrer ab und wie überzeugend alles ist. Ich halte es tatsächlich für komisch. Wenn da Formel drauf stehen die total irrelevant für die Klausur sind und man das erkennen konnte, dann würde ich als Lehrerin ohne weiteres eine Nachprüfung anstreben.


Sieler 
Beitragsersteller
 14.02.2019, 12:54

Es ging um sin;cos;tan ich habe am Anfang einfach die Beziehungen und die Sinussätze und Kosinussätze usw. aufgeschrieben. Es waren alles Formeln die ich für die Arbeit gebrauche hätte können. Aber da man bei sin;cos;tan oft mehrere Varianten hat.

ich gebe zu das es vllt etwas Zeitverschwendung ist auf kleingkeiten aufzuschreiben, aber wie schon gesagt ich habe Angst die Prüfung nicht zu schaffen, also warum sollte ich nicht 3 Minuten investieren die Grundlagen aufzuschreiben?

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FinlayJanet  14.02.2019, 12:59
@Sieler

Es ist auch kein Täuschungsversuch wenn es genau so war. Das Problem, dass weiß der Lehrer nicht.

Wenn der Lehrer unsicher ist, dann kann er eben eine Überprüfung machen. Die findet in der Regel so statt, dass der Lehrer zwei drei kleine Aufgaben aussucht und sie dir gibt. Du sollst die dann an der Tafel rechnen. Also keine ganz neue Klausur. Sondern eine zehn min Überprüfung. Dabei sind natürlich keine anderen Schüler anwesend.

Dann würde ich an deiner Stelle selber um eine Überprüfung bitten. Denn du hast den Stoff drauf und eine oder zwei Aufgaben eben an der Tafel lösen bzw. den Rechenweg erklären ist da ein leichtes.

Es zählt dann auch nicht die Note in dieser Überprüfung; da bekommst du keine. Es zählt dann ganz normal die deiner Klausur. Die dann auch ohne Zweifel. Damit kommst du allem zuvor. Vielleicht reicht auch schon das anbieten, dass der Lehrer auf eine solche verzichtet.

Wer den Stoff kann muss sich davor also nicht fürchten, sondern kann sich eher darauf freuen.

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Sieler 
Beitragsersteller
 14.02.2019, 13:04
@FinlayJanet

Also soll ich ihm Anbieten das ich ihm bsw. die Formeln ihm aufsage um zu beweisen das ich den Stoff konnte?

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FinlayJanet  14.02.2019, 13:10
@Sieler

Das wäre z.B. eine Möglichkeit. Natürlich ist es kein großes Problem Formeln zu lernen. Deshalb ist auch das mit dem „Täuschungsversuch“ hier ziemlich irrelevant.

Es geht ja noch gar nicht um einen solchen, sondern nur darum die Zweifel auszuräumen. Im Grunde wird dem Lehrer klar sein, dass Formeln zu lernen nicht die große Schwirigkeit ist.

Meine Vermutung ist, dass er sich deine Klausur ansehen wird und wenn er bemerkt, dass du Aufgaben richtig lösen kannst, dann ist ihm das egal. Denn der schwererer Part ist das Lösen der Aufgaben, nicht das wissen der Formel.

Ich kann nur spekulieren. Ich kenne weder die Klausur noch den Zettel und ganz sicher weiß ich nicht welchen Zweifel der Lehrer genau hat. Das wäre meine Lösung um Zweifel auszuräumen. Wenn es dir nur darüm geht, dass du wissen willst ob er dich durchfallen lassen kann; nein das kann er nicht.

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Sieler 
Beitragsersteller
 14.02.2019, 13:16
@FinlayJanet

dann werde ich nochmal Morgen das Gespärch mit ihm

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FinlayJanet  14.02.2019, 13:26
@Sieler

Hat er denn irgendwie was gesagt, dass dich glauben lässt er wirft dir Täuschung vor?

Mir scheint es nun nach dem ich einige Beiträge von dir gelesen habe so, dass er den Zettel zwar ungewöhnlich fand, aber nichts weiter folgte.

In dem Fall warte einfach ab. Wenn er dir nun eine ungerechtfertigte Note gibt, die darauf schließen lässt, dass er die Benotung seinem Verdacht angepasst hat, in dem Fall würde ich dann handeln. Vorher, gerade wenn er nichts weiter geäußert hat, würde ich dann einfach abwarten.

Ich wiederhole es nur nochmal, es ist absolut okay in der Klausurzeit auf einem weiteren Zettel Notizen jeglicher Art zu machen. In deinem Fall sind es eben die Formeln. Wenn du dem bei nachfolgenden Klausuren entgehen willst würde ich dir folgendes mal zu überlegen geben.

Nimm einen Notizzettel und frage die Lehrkraft vor der Klausur, ob sie kurz ein Stempel/Unterschrift oder ein sonstiges Erkennungszeichen auf diesen Notizzettel machen könnte. Damit ist klar, das Papier ist „blanko“ und erst in der Klausur beschrieben worden. Im übrigen lohnt es sich teilweise solche Notizzettel mit abzugeben, da der Lehrer erkennen kann wie deine Gedanken zu den Aufgaben sind und manchmal hilft das wenn man einen kleinen Fehler hat, trotzdem Punkte zu bekommen.

Natürlich müsstest du dem Klausurlehrer erklärern warum du so einen Zettel bzw. Unterschrift etc. möchtest. Verwundern wird es ihn nicht, denn das Papier im Abitur sowie im Examen sind genau auf diese Weise „genormt“. Er/Sie kennt das also.

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Sieler 
Beitragsersteller
 14.02.2019, 13:50
@FinlayJanet

Es kam ihm halt Spanisch vor sagt er, und er meinte ich wirkte unsicher, wobei ich ihm nur gesagt habe das da Formeln stehen und keine Lüge gesagt habe.

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Hm. Habe ich auch schon öfter gemacht: Auf die Kladdeseiten einfach mal einen Gehirndump, damit ich da später nicht mehr durcheinander kommen kann. Im Studium haben wir die Kladden sogar mit abgeben müssen, sie mussten nur auch mit Kladde überschrieben sein.

Nun hilft nicht viel, als offen reden. Wenn der Lehrer selbst nicht in den Dialog einsteigen will, so gibt es noch einen Vertrauenslehrer.

Vielleicht gibt es Hinweise zur gleichzeitigen Erstellung der Arbeit und der Kladde?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Schreiben mit Fristsetzung an den Direktor auf Rücknahme der Entscheidung. Wenn nicht , dann Antrag an das Verwaltungsgericht auf Aufhebung der Entscheidung. Dann muss der Beweis angetreten werden. So oder so.


MacMadB  14.02.2019, 15:37

Alternativ: Boden-Boden-Raketen bei eBay kaufen und Schule dem Erdboden gleich machen ... :-9

Das ist ja der richtige Rechtsweg, aber ist es auch richtig?

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Wenn du eine einzige Formel da drauf hast, die du nachweislich für die Arbeit gar nicht gebrauchen konntest, dann ist das ein Zeichen dafür, dass dein Zettel unabhängig von der Arbeit entstanden ist.

Dann bist du dran.

(Beispiel: Arbeit über Dreiecke - und du hast die Parallelogrammformel drauf.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sieler 
Beitragsersteller
 14.02.2019, 17:14

Naja ich hab ein teil der Formeln die dran hätten kommen könne aufgeschrieben. Ich habe Flächeninhalt zB garnicht gebraucht aber trotzdem aufgeschrieben, da wir sie können Mussten, aber die PQ Formel die man vllt auch hätte brauchen können hab ich nicht. Ich habe die Formeln auch aufgeschrieben bevor ich mich mit dem Arbeitsblatt beschäftigt habe, dennoch würde ich behaupten das man alles hätte gebrauchen können, nur manches ist nicht dran gekommen. Was sagst du dazu?

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Nadelwald75  14.02.2019, 18:41
@Sieler

Nachdem du die Arbeit bekommen hattest, wusstest du genau, was drankommt und was nicht.

...Ich habe die Formeln auch aufgeschrieben bevor ich mich mit dem Arbeitsblatt beschäftigt habe....

Und genau das wird dir der Lehrer nicht abnehmen.

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Ich gehe mal davon aus, auf diesem Blatt standen auch Formeln die nicht zum Lösen der Aufgaben benötigt wurden oder? Also liegt der Verdacht schon sehr nahe, dass Du dieses Blatt bereits vorher angefertigt hast. Am Ende muss dein Leher den Täuschungsversuch nur bergründen können, wenn Ihn jemand fragt, aber ich denke Du hast schlechte Karten.


Johannax32  14.02.2019, 12:54

"Also liegt der Verdacht schon sehr nahe"

Das ist keine logische Schlussfolgerung und somit kein Beweis ;)

Ich finde es sogar empfehlenswert, zu Beginn der Prüfung alle Formeln, die man benötigen könnte, aufzuschreiben. Wartet man damit bis man zu einer Aufgabe kommt, bei der man eine bestimmte Formel benötigt, könnte es sein, dass man durch die vorhergehenden Aufgaben sich schon verwirren lies.

Btw. Genau um solche unbegründeten Anschuldigungen zu vermeiden, werden bei Prüfungen die Schmierzettel vom Lehrer verteilt und auf ihnen findet man meist sein Kürzel, einen Stempel o.ä. Bzw. sollte es so sein...

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Sieler 
Beitragsersteller
 14.02.2019, 12:57
@Johannax32

ich habe mir 2 weiße Blätter aus dem Block genommen, diese hat er nicht Kontrolliert, hätte er aber tun können.

und nur weil er den Verdacht hat finde ich das Arbeit neuschreiben eine Bestrafung ohne Grund ist

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Johannax32  14.02.2019, 13:00
@Sieler

"diese hat er nicht Kontrolliert"

Hat euer Lehrer euch gestattet, Blätter aus dem eigenen Block zu verwenden bzw. hast du gefragt? Wenn du seine Anweisungen missachtet hast, ist die Note gerechtfertigt.

Ansonsten ist es ganz eindeutig der Fehler deines Lehrers, da er dir so nichts mehr nachweisen kann.

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Sieler 
Beitragsersteller
 14.02.2019, 13:03
@Johannax32

Wir dürfen Schmierblätter für Nebenrechnungen oder zum Nachrechnen verwenden, ich hätte das genausogut ins Arbeitsheft schreiben können, habe ich aber nicht um mir die Blätterei zu ersparen, da man Blätter ja frei bewegen kann.

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