Täuschungsversuch bei klausur?
Mein Lehrer hat während der klausur mein Mäppchen zu sich geholt und es durchsucht, dann holte er mich nach der Klausur zu sich und sagte mir das ich ein Täuschungsversuch begangen hätte...zuerst wusste ich nicht was er meint da ich nicht wusste das der Zettel in meinem Mäppchen war. Ich habe den Zettel in den Stunden davor zum reinen lernen benutzt und hatte nicht die Absicht zu spicken. Der Zettel war in einem Fach im Mäppchen, welches fest verschlossen war. Nun meine Frage: kann er mir jetzt einen Täuschungsversuch vorweisen? Weil ich habe ja garnicht gespickt und hatte auch keine Absicht. Danke schonmal!
9 Antworten
Also ich würde sagen, das reicht NICHT. Er muss dich bei dem Versuch erwischen. D.h. du hättest den Zettel am Tisch oder in der Hand haben müssen. Wenn er in einem verschlossenen Fach vom Mäppchen drin war, dann war der halt da drin. Beweist lange noch nicht, dass du gespickt hast.
Sonst könnte er ja auch deine Schultasche nehmen, ausräumen und sagen: Aaaah da sind lauter Unterlagen drin! Das war ein Täuschungsversuch!
Red normal und vernünftig mit ihm und dann wird sich das klären :-)
Ganz deiner Meinung! Zur Not mit einem höherem Lehrer ( Diktor, Schulleitung reden ).
Ja, aus der Story kommst du nicht mehr raus, ergo er wird es als Täuschungsversuch werten. Da kannst du dir noch so viele Ausreden ausdenken, nützen wird es dir nix.
Ich selber hatte mal blöderweise vergessen bei einer BWL-Klausur einen Lernzettel aus dem Block zu reißen und mein Lehrer hat den Block kontrolliert (stichprobenartig) und diesen Zettel dabei entdeckt. Konsequenz: Die Aufgabe, für die ich den Lernzettel hätte als Spickzettel nutzen können, wurde als Täuschungsversuch gewertet, auch wenn ich die Lösung aus dem Kopf wusste und mir somit die Note gesenkt hat.
Ich habe draus gelernt und meine Blöcke vor Klausuren selbstständig durchgesehen, um solch eine Situation, auch in anderen Fächern zu vermeiden.
So viel von mir dazu...
Ich hoffe geholfen zu haben...
lg, jakkily
Die Tatsache, dass er in Deinem Mäppchen den Zettel gefunden hat, reicht aus, um die Täuschungsabsicht zu beweisen und die Arbeit mit Note 6 zu bewerten..
Nein das recht keinesfalls aus. Solange er die tasche mit dem "spiker" nicht geöffnet hat ist es kein täuschungsversuch.
Eine Absicht ist keinesfalls eine Tat !! Man hörte selbst im Fernseher wie irgenwelche Männer kleine Mädchen im Internet verführen und sich mit diesen trafen. Die typen haben sich nicht strafbar gemacht, erst ab dem moment wo eine Sexuelle Körperliche Handlung vorliegt !! Extremes Beispiel ich weiß...
Sie hat keine beweise das du bei der Klausur schummeln wolltes
Das Mäppchen lag auf dem Tisch und natürlich war der Spicker nur zufällig drin. Naja. Red mit dem Lehrer, vielleicht kannst Du ihn überzeugen.