An Mietrechtsjuristen: Wer muss den Schaden bezahlen, wenn die Polizei und Feuerwehr ein Fenster einschlugen und mit Holzplatte verschliessen liessen, weil di?


21.07.2024, 16:35

Die Sache ist erledigt und der Vermieter der Mutter hat es gezahlt.

7 Antworten

In erster Linie muss es (leider) erst einmal der Vermieter zahlen, da er ja eine ordnungsgemäße Wohnungstür zur Verfügung stellen muss. Dass er es nicht verursacht hat, spielt keine Rolle.

Inwieweit es Ersatzansprüche durch die Polizei gibt für geleiste Aufgaben und dabei angefallene Kosten von Dritten (Schlosser, Glaser) richtet sich nach den Artikel 87,88 und 89 Polizeiaufgabengesetz. Zuerst verlangt natürlich der Handwerker sein Geld von der Polizei, da sie ja sein Auftraggeber ist. Die Polizei kann ja nicht sagen, brich bitte die Wohnung auf aber hol Dir das Geld vom Mieter.

es gilt auch § 904 BGB über die Nothilfe.

mehr fällt mir auf die Schnelle dazu nicht ein. Weiss jemand mehr oder anderes?


mucki007xyz425 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 16:36

er hat es jetzt gezahlt. danke.

0

Das ganze Procedere erscheint höchst eigenartig. Wenn für den Zugang im Einsatzfall eine Tür oder ein Fenster gewaltsam geöffnet werden muss, handelt es sich dabei um unabwendbare Schäden zur Personenrettung. Diese fallen - sofern ein tatsächlicher Notfall vorlag und kein Dritter dafür verantwortlich ist - dem Staat und somit in der Regel dem Bundesland bzw. der Kommune zur Last. Dafür werden auch keine Rechnungen verschickt, diese Leistungen erfolgen kostenlos. Und das Wiederverschließen erledigt zudem normalerweise die Feuerwehr. Und auch das gratis.

Wenn hier als Ersatz ein Schreiner eine provisorische Abdeckung gefertigt hat, dann wäre zunächst zu fragen, wer den beauftragt hat - denn den trifft im Zweifel auch die Kostenpflicht.

Es muss der Vermieter der Mutter zahlen,

Üblicherweise wären derartige Kosten - so sie überhaupt anfallen - durch die Gebäudeversicherung des Objektes gedeckt. Die Tochter des verstorbenen Person kann jedenfalls hier in keiner Weise in Haftung genommen werden, da es am Sachzusammenhang mangelt. Weder trifft sie ein Verschulden, noch wären dies Kosten, die sie als Erbin zu tragen hätte, da sie das Erbe ausgeschlagen hat. Und da das Fenster nichts mit der Bestattungspflicht als Angehörige zu tun hat, kann die Tochter diese Forderung mmn mit Verweis auf die Rechtslage vollumfänglich zurückweisen.


mucki007xyz425 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 19:09

Ja, herzlichen Dank. Dann werde ich das so ähnlich an die Polizei schreiben, deren Rechnung zu mir unterwegs ist, wie ich in der E-Mail-Vorschau gesehen habe. Mich macht das alles sehr nervös. Die Trauer über den Tod der Mutter und jetzt noch der Ärger über die Polizei, die auch sehr brutal gegen meine Mutter vorgingen, so dass sie am ganzen Körper auch blaue Flecken erlitt bei dem Einsatz und Hämatome und große Schwellung 3 Wochen lang bis zu ihrem Tod auch am rechten Schienbein hatte und sie ich fand es auch unverhältnismäßig von der Polizei, dass die überhaupt Fenster und Türe bei meiner 86 Jahre alten Mutter eingeschlagen hatten. Nur die Türe hätte doch auch reichen müssen? Beides hatten die kaputt gemacht. Eines der beiden Türschlösser bei meiner Mutter in der Mietwohnng und das Fenster im Bad.

0

`Wenn es keine eindeutige Rechtslage dafür gibt, solltest du alle Forderungen ignorieren. Irgendjemand wird die Kosten, vielleicht, einklagen, dann soll eben ein Richter entscheiden. Das hätte ich gemacht.

Die Polizei fordert Schadensersatz wegen dem eingeschlagenen Fenster?

Was hat die Polizei damit zu tun?

Das glaube ich nicht.

Wenn dann könnte das der Eigentümer/Vermieter.

Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde verlaufen dessen Forderungen aber im Sande.

Kurz er bleibt auf den Kosten sitzen.


mucki007xyz425 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 15:21

Nein. Die Polizei fordert Geld im Namen der Firma, die es machte, für das Einsetzen der Holzplatte in das von der Poilzei und Feuerwehr zerstörte Fenster und das geschah, damit nicht Einbrecher in die Wohnung der Mutter kommen konnten nach dem Rettungseinsatz.

0
FordPrefect  13.07.2024, 16:00
@mucki007xyz425

Die Polizei fordert kein Geld für Dritte. Wenn überhaupt, müsste die Firma sich an die Tochter wenden, und diese wiederum die Forderung ablehnen mit Verweis auf die Erbausschlagung.

1
peti12314  13.07.2024, 20:52
@FordPrefect

Die Polizei hat das Unternehmen beauftragt, also schickt das Unternehmen ihre Rechnung an die Polizei. Die Polizei bezahlt das und schickt dann eine Rechnung an den oder die Kostenverantwortliche (in dem Fall ist das garantiert nicht die Fragestellerin) oder leitet die Rechnung einfach direkt an die Kostenverantwortliche weiter.

Deshalb hat das schon seine Richtigkeit, wie das die Fragestellerin sagt.

0
mucki007xyz425 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 16:37
@peti12314

danke und es hat sich erledigt. der vermieter der mutter hat es jetzt gezahlt.

0

Du sendest die Rechnung der Polizei zurück mit dem Vermerk : Fehlender Rechsgrund. Wenn nun die Polizet klagen will, wird das AG die Klage ebenfalls abweisen und du bist raus aus der Sache.


mucki007xyz425 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 18:44

Ja, danke. Also nicht die Rechnung an den Vermieter weiter senden?

0
Gerhart  13.07.2024, 18:46
@mucki007xyz425

Wozu? du stehst in keinem Vertragsverhältnis. Und die Polizei kann sich selbst an den Vermieter wenden.

1
mucki007xyz425 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 18:46
@Gerhart

ja, danke. dann brauche ich auch keine EV jetzt abzugeben? Ich bin in geringer EU Rente und Grundsicherung und habe P-Konto.

0
mucki007xyz425 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 18:54
@Gerhart

Wäre es denn ein Rechtsgrund, wenn ich zuerst noch dachte, ich sollte und müsste es zahlen, da noch eine Nachzahlung von der KK kam wg Pflegegeld und ich der Polizei leider dann zuerst schon schrieb, ich könnte es zahlen und zuerst dachte, meine Mutter hätte um des lieben Friedens willen auch gewollt, dass ich es zahle und wenn ich das aber wieder zurück zog, da auch das Pflegegeld nicht zum Erbe gehört, wie ich dann erfuhr?

0
peti12314  13.07.2024, 20:54
@mucki007xyz425

Nein, du hast dort nicht gewohnt, warst nicht im Mietverhältnis und hast das Erbe ausgeschlagen, damit bist du definitiv nicht die Kostenverantwortliche. Das reicht als Begründung. Du musst dich gegenüber dem Staat nicht weiter erklären.

Wer sonst Kostenverantwortlich ist, kann im Zweifel das Justiziariat innerhalb der Polizei herausfinden. Das brauchst du den nicht begründen.

3
mucki007xyz425 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 16:38
@peti12314

vielen herzlichen Dank für diese gute und fundierte antwort. Die vermieter der toten Mutter haben es jetzt bezahlt.

0