Amtsgericht Straftat vor Bewährungszeit passiert?
Guten Tag,
Ich hab mal eine Frage, undzwar wurd ich am 17.04.2024 zu 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ausgesetzt zur Bewährung (2 Jahre)
Da ich damals sachen wie Warenbetrug begangen hatte... Natürlich bereu ich die tat aber wie dem auch sei, so nun der Schreck ich hab nun noch ein Brief bekommen vom Amtsgericht sieht selbst..
Kann es sein das damals von einer Person oder noch paar weiteren vor der Verurteilung eine Strafanzeige gekommen ist? ich hab mir seit meiner Verurteilung nichts zu schulden kommen lassen. Ich weiß nicht was ich machen soll...
4 Antworten
Es geht um einen Beschluss zur Bildung einer Gesamtstrafe. Du bekommst also Mengenrabatt. Anders als in den USA werden hier die Strafen nicht einfach addiert.
Du kannst innerhalb einer Woche eine Stellungnahme zu dem Gesamtstrafenbeschluss abgeben.
Was gegen Dich läuft, wissen wir hier nicht.
Du kannst dazu eine Stellingnshme abgeben, musst es allerdings nicht.
§ 55 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
Ich glaube das ist nochmal sowas wie eine Zusammenfassung und Info
Also läuft gerade ein verfahren gegen mich? Und wozu wollen die noch eine Strllungnahme