Amtsgericht Straftat vor Bewährungszeit passiert?

4 Antworten

Es geht um einen Beschluss zur Bildung einer Gesamtstrafe. Du bekommst also Mengenrabatt. Anders als in den USA werden hier die Strafen nicht einfach addiert.

Du kannst innerhalb einer Woche eine Stellungnahme zu dem Gesamtstrafenbeschluss abgeben.


DerUser3221 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 18:01

Also läuft gerade ein verfahren gegen mich? Und wozu wollen die noch eine Strllungnahme

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AngiedieSchlaue  27.07.2024, 18:03
@DerUser3221

Was gegen Dich läuft, wissen wir hier nicht.

Du kannst dazu eine Stellingnshme abgeben, musst es allerdings nicht.

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§ 55 StGB

Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

Ich glaube das ist nochmal sowas wie eine Zusammenfassung und Info