Soll man lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland einführen?

15 Antworten

Diese gibt es schon. Entweder dann, wenn das Gericht die "besondere schwere der Schuld" feststellt (dann gibt es keine Möglichkeit auf vorzeitige Bewährung) oder wenn anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet wird - was auch nachträglich geschehen könnte.

Nachdem unser Strafsystem aber auf Rehabilitation ausgelegt braucht es auch eine schwere Straftat und die sind tatsächlich seltener als man annimmt.

Derzeit (Stichtag 31.12.20) sitzen 42.490 Menschen ein. Davon 589 mit Sicherungsverwahrung und 1.794 lebenslang.

Es gibt unterschiedliche Strafmaße, die bei einer Verurteilung Berücksichtigung finden. Totschlag max. 10 Jahre - Mord mind. 10 Jahre usw. und wann was Anwendung findet ist auch festgelegt um eine Richterwillkür auszuschließen. Selbst Richter müssen sich an Recht und Gesetz halten, auch bei der Fällung von Urteilen.

Da das meiste schon zu genüge beantwortet wurde ergänze ich nur noch.

Ich finde es grundsätzlich wichtig, dass man dem Häftling etwas gibt worauf es sich hinzuarbeiten lohnt für ihn. Es muss etwas geben was man verlieren kann.

Stell dir vor alle „Lebenslang“ Kandidaten, welche sich bemühen wieder frei zu kommen wüssten, dass sie nichts zu verlieren haben und der Zug abgefahren ist. Dann würde es in dem ein oder anderen Gefängnis mit Sicherheit anders laufen, weil wofür soll man sich dann noch benehmen?

Nein, i.d.R. ist diese Strafe ausreichend. Es gibt Gründe dafür, wenn Personen nach 15 Jahren Haft entlassen werden. Nicht Wenige bekommen anschließende Sicherheitsverwahrung, bedeutet die Täter sitzen tatsächlich lebenslang in Haft, so gibt es Personen, die seit Jahrzehnten inhaftiert sind.

Auch Inhaftierte haben Rechte, das ist zumindest in Deutschland und verschiedenen anderen Ländern der Fall.

Gravierender ist es doch, wenn in einigen Fällen nach einer Straftat die Möglichkeit besteht und es angemessen wäre, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen und diese nicht ausgesprochen wird. Dies ist oft für Hinterbliebene von Opfern eine Farce.

Ich meine lebenslänglich Soll lebenslänglich bedeuten!

Nein, schon deshalb nicht weil das deutsche Strafrecht keine pauschalen Strafen für bestimmte Taten vorsieht.

Ein wesentliche Grundlage des deutschen Strafrechtes ist es, bei der Strafzumessung die Persönlichkeit des Täters und berücksichtigen und seine Entwicklungsperspektiven zu würdigen.

Nein, es sollte die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung geben, auch um jedem Einzelfall gerecht zu werden.

Eine Person, die z. B. den Vergewaltiger ihres Kindes ermordet hat, Reue für ihre Tat zeigt und gut resozialisiert ist, ist anders zu behandeln, als ein Serienmörder, der seine Opfer gefoltert hat und nichts bereut.


IceT1701  07.10.2021, 07:30

Richtig, unser System basiert nun Mal nicht auf Rache. Ein Glück.

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