Verurteilung wegen Betruges. Wie lange bleibt die Eintragung im erweiterten Führungszeugnis?
ich bin am 28.03.2017 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist zwischenzeitlich erledigt.Wie lange bleibt die Eintragung im erweiterten Polizeilichen Führungszeugnis
3 Antworten
Die Tilgungsfrist für einen Eintrag beträgt 5, 10, 15 oder 20 Jahre und beginnt ab dem Tag des ersten Urteils in der Strafsache, je nach Höhe der Strafe (siehe § 46 BZRG). Die 20-jährige Frist gilt ausschließlich bei Verurteilungen wegen eines Sexualdeliktes zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr.
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
Wenn es eine Jugendstrafe war, ist das Führungszeugnis nach 5 Jahren wieder "sauber". Sonst musst du 10 Jahre warten. Auf jeden Fall solltest du Kontakt zu einem anerkannten Bewährungshelfer aufnehmen.
Das geht nicht mehr weg. Böse ist Böse und bleibt Böse.