Verurteilung wegen Betruges. Wie lange bleibt die Eintragung im erweiterten Führungszeugnis?

3 Antworten

Die Tilgungsfrist für einen Eintrag beträgt 5, 10, 15 oder 20 Jahre und beginnt ab dem Tag des ersten Urteils in der Strafsache, je nach Höhe der Strafe (siehe § 46 BZRG). Die 20-jährige Frist gilt ausschließlich bei Verurteilungen wegen eines Sexualdeliktes zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr.

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Wenn es eine Jugendstrafe war, ist das Führungszeugnis nach 5 Jahren wieder "sauber". Sonst musst du 10 Jahre warten. Auf jeden Fall solltest du Kontakt zu einem anerkannten Bewährungshelfer aufnehmen.

Das geht nicht mehr weg. Böse ist Böse und bleibt Böse.


Diabolo56  12.08.2020, 16:19

Was ein dummes, unqualifiziertes und verabscheuenswertes kommentar