Alg1/(alg 2 aufstockung )nach Ausbildungsende wie viel Geld?
Wie sich es schon erahnen lässt schließe ich bald meine Ausbildung ab und ich frage mich was mir zusteht/bevor steht.
Ich bekomme als industriemechanikerin 1050 netto- 837 brutto und werde nicht übernommen nach der ausbildung.
Natürlich steht mir Alg 1 zu was 60% des netto gehalts entspricht aber sicher müsste ich austocken mit ALG 2 jedoch weiß ich nicht wie viel das dann wäre ?
Kann das jemand berechnen oder weiß genaures, wäre eine große hilfe jetzt schon genaueres zu wissen während ich natürlich im high speed nach einer Arbeit gleichzeitig grade suche.
Vielen dank :-)
8 Antworten
das heißt, dass du garnicht erst dran denkst, einen gut bezahlten job gleich nach deiner ausbildung zu suchen, sondern es dir lieber zu hause bequem zu machen, auch wenn es weniger kohle bringt?
selbstverständlich hast du anspruch, wenn du nicht übernommen wirst, aber solange die industrie nach fachkräften sucht, sollte es kein riesenproblem sein, eine gut bezahlte arbeit zu finden.
Kannst du nicht lesen oder ist deine sehkraft grade ausgesetzt ? Ließ dir erst den GESAMTEN Text durch, bevor sowas unnötiges kommt.
馬鹿
Du meinst 837 Euro Netto und 1050 Euro Brutto ?
Wohnst Du alleine, was musst Du für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?
Bei 837 Euro Nettovergütung für einen vollen Monat solltest Du bei 60 % um die 500 Euro ALG - 1 bekommen.
Da würde dann normalerweise nur eine Aufstockung vom Jobcenter in Betracht kommen, weil Du für Wohngeld ein Mindesteinkommen von 80 % deines Grundbedarfs nach dem SGB - ll benötigst.
Das wären z.B.bei einem Single derzeit min. 449 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch deine Warmmiete.
Davon musst Du dann min.diese 80 % erreichen und da wird es mit um die 500 Euro wohl eng werden.
Das Jobcenter würde dir ohne weiteres Einkommen von deinem ALG - 1 im Regelfall bis auf 30 Euro Versicherungspauschale alles als Einkommen auf deinen Bedarf anrechnen.
Bei angenommen 500 Euro wären das dann 470 Euro, dann würden diese 449 Euro Regelbedarf angezogen und die übersteigenden 21 Euro auf deine Warmmiete angerechnet, also von deiner Warmmiete abgezogen.
Den Differenzbetrag deiner Warmmiete würdest Du dann in Form einer Aufstockung bekommen.
Hier findest Du einen Rechner. Mglw gibt es auch gar nichts.
Der Rechner dient aber nicht einem endgültigen Ergebnis!
Googel mal nach ALG 2 - Rechnern, die es online gibt. Diese dann mit Deinen Daten füttern.
Grob gesamt bekommst Du aktuell 449 € plus Warmmiete, ohne Kosten für Haushaltsstrom, plus etwaige Mehrbedarfe = Gesamtbedarf.
Vom Gesamtbedarf das ALG 1 abziehen = Auszahlungsbetrag.
Die 449 € gelten, sofern Du mindestens 25 Jahre alt bist.
Wie ich schrieb: 449 € plus Warmmiete ohne Kosten für Haushaltsstrom plus etwaige Mehrbedarfe = Gesamtbedarf minus ALG 1 = ALG 2 - Auszahlungsbetrag.
Mehr gibt's nicht.
Vielleicht solltest Du mal nach Wohngeld googeln und diverse Wohngeldrechner online mit Deinen Daten füttern.
Wohngeld kann vom Betrag her höher ausfallen und wäre dann die vorrangige Leistung.
Das kann man sich aber nicht aussuchen. Das mögliche Wohngeld ist bereits berücksichtigt, wenn das Amt die Kosten der Unterkunft übernimmt. Das wird innerhalb der Behörden verrechnet.
Soweit Du bereits ausbildungsbedingt in einer eigenen Wohnung lebst kannst Du - Bedürftigkeit vorausgesetzt - ergänzende Leistungen beantragen .
Dein Bedarf nach SGB II wäre Dein Regelsatz = 449 Euro + die ( angemessenen ) Kosten der Unterkunft.
Soweit Du U21 bist, hast Du bei Arbeitslosigkeit / Nichtübernahme nach Ausbildung weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Zudem gäbe es u.U. die Möglichkeit auf Wohngeld.
Bin 26. Ah also 449 und die warmmiete bezahlt das wäre also mein gesamtes Geld was ich im monat zur verfügung hätte?!