10 Monate Leerlauf zwischen Ausbildung und Studium, arbeitslos melden?

3 Antworten

Wenn Du Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Bürgergeld) beziehen willst, mußt Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Du kannst Dich auch arbeitssuchend melden. Dann bekommst Du keine Geldleistungen und mußt Dich um Deinen Lebensunterhalt inkl. Krankenversicherung selbst kümmern.

Und andere Alternativen wie z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr etc., vielleicht sogar studiennah, sodass Du schon mal das Vorpraktikum für manche Fächer erfüllst, wären doch auch sinnvoll.

weshalb ich für drei Monate gesperrt werden würde

Nun ja. Heißt ja nicht, dass Du kein Geld kriegst.

Sperre wegen Eigenkündigung usw. bedeutet ja nur, dass ALG I drei Monate entfällt, was basierend auf dem Azubilohn ohnehin nicht der Hammer wäre.

Bei ALG-Sperre wegen Eigenkündigung etc. kriegt man stattdessen Bürgergeld, aber um 30 % sanktioniert. Heißt praktisch Miete + ca. 350 €. Nicht auf den Mythos reinfallen, dass es dann drei Monate 0 € zum leben gibt, so ist das nun auch nicht. Muss man halt wissen, ob man damit die drei Monate längs kommt.

Du musst nicht nur über Sperrfristen nachdenken, sondern auch, wovon Du leben willst, noch mehr aber, dass Du eine Sozialversicherung brauchst.

Wenn Du nicht im Betrieb bleiben willst - es soll ja noch mehr Betriebe geben, in denen Du das, was Du gelernt hast, anwenden kannst.