Alg1 - Änderungdes Freibetrags?
Ich habe einen Teilzeitjob und seit 7 Monaten einen Minijob.
Ab nächsten Monat werde ich ALG1 beantragen.
Unter 12 Monaten Minijob ist mein Freibetrag 165 €.
Nach 5 Monaten bin ich schon 12 Monate im Minijob. Wird mein Freibetrag dann angepasst oder bleibt es wie bei Antragstellung?
2 Antworten
Es bleibt bei den max. 165 Euro Nettoeinkommen als monatlicher Freibetrag in unter 15 Stunden die Woche, ohne das es auf dein ALG - 1 angerechnet wird.
Der höhere Freibetrag auf Erwerbseinkommen stünde dir dann zu, wenn Du vor deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten dein Nebeneinkommen min.schon 12 Monate hattest.
Dann würde aus dem Einkommen der letzten 12 Monate ein Durchschnitt ermittelt und den könntest Du dann im Leistungsbezug weiterhin in unter 15 Stunden die Woche ohne Anrechnung auf dein ALG - 1 verdienen.
Der Freibetrag auf Nebenjobs beträgt beim Arbeitslosengeld (1) grundsätzlich 165 € mtl..
Von einer zeitlichen Begrenzung ist mir nichts bekannt.
Du musst die Frage richtig gelesen und viel wichtiger auch verstehen um was es dabei geht !