Alg1 - Änderungdes Freibetrags?

2 Antworten

Es bleibt bei den max. 165 Euro Nettoeinkommen als monatlicher Freibetrag in unter 15 Stunden die Woche, ohne das es auf dein ALG - 1 angerechnet wird.

Der höhere Freibetrag auf Erwerbseinkommen stünde dir dann zu, wenn Du vor deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten dein Nebeneinkommen min.schon 12 Monate hattest.

Dann würde aus dem Einkommen der letzten 12 Monate ein Durchschnitt ermittelt und den könntest Du dann im Leistungsbezug weiterhin in unter 15 Stunden die Woche ohne Anrechnung auf dein ALG - 1 verdienen.

Der Freibetrag auf Nebenjobs beträgt beim Arbeitslosengeld (1) grundsätzlich 165 € mtl..

Von einer zeitlichen Begrenzung ist mir nichts bekannt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

isomatte  24.09.2024, 09:38

Du musst die Frage richtig gelesen und viel wichtiger auch verstehen um was es dabei geht !