Wenn der Mindestlohn auf 12€ steigt und man beim Minijob 520€ statt 450€ verdienen darf, steigt dann auch der anrechnungsfreie Betrag beim ALG1 von 165€??
...wenn ja, auf wie viel?
1 Antwort
Meines Wissens nicht !
Was hat denn die Anhebung des Minijobs mit dem anrechnungsfreien Betrag auf Erwerbseinkommen nach dem SGB - lll von min. 165 € pro Monat zu tun ?
Ändern wird sich nach meiner Kenntnis nur der Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, also im ALG - 2 oder besser Hartz - lV Bezug beim Jobcenter, aber eigentlich auch nicht wirklich, weil es auch jetzt schon über 100 € Grundfreibetrag bis zu 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € bis 1200 € / 1500 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag gibt.
Dann beträgt der Freibetrag bei 520 € Brutto gleich Netto eben nicht mehr max. 170 € wie derzeit bei 450 € Brutto gleich Netto, sondern dann max. 184 € Freibetrag bei 520 € Brutto gleich Netto.
Man hätte dann zwar monatlich zumindest theoretisch 14 € mehr als derzeit, aber dadurch sparen die Jobcenter auch jede Menge an Geldern ein.
Denn dann bleiben nicht wie jetzt bei 450 € Brutto gleich Netto max. 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen, sondern dann max. 336 € anrechenbares Erwerbseinkommen.
Würde also bedeuten, dass die Jobcenter dann max. 56 € weniger als jetzt an Aufstockung pro Monat zahlen müssten.