Visa Karte gesperrt, vorgemerkte Abbuchungen trotzdem?
Ich habe meine Visa-Karte (ING) sperren lassen, eine (unberechtigte) Abbuchung ist jedoch vorgemerkt. (Habe die Karte nach der Anzeige des vorgemerkten Umsatzes sperren lassen)
Laut der Firma (bei der ich zuvor schon das Abonnement gekündigt hatte) ist die Zahlung nur „pre-authorised“ und wird nicht abgebucht. Es macht mich jedoch trotzdem stutzig, dass die Abbuchung noch vorgemerkt ist.
Die Firma kann zukünftig nichts mehr über die Visa Karte abbuchen, richtig?
die vorgemerkte Zahlung kann jedoch abgebucht werden?
1 Antwort
Kommt drauf an.
Abos können noch weiterhin abgebucht werden.
Dies verhindert, dass Jemand z.B. ein Auto least und dann gleich die KK sperrt.
Am besten mit der Kreditkartenfirma reden.
Wurde korrekt gekündigt. Trotzdem kommt über einen anderen Namen eine andere Vormerkung.
Die Firma sagt dazu:
„Die Kündigung hat die Transaktion storniert und Ihr Account wird nicht für die Mitgliedschaft belastet. Bitte beachten Sie, dass Sie die Vorautorisierungsanfrage vorübergehend weiterhin auf Ihrer vorläufigen Online-Abrechnung sehen können. Die vorautorisierten Gelder werden auf der Grundlage der Richtlinien Ihres Finanzinstituts bezüglich Autorisierungsanfragen wieder auf Ihrem Konto freigegeben.“
Das kommt mir trotzdem nicht richtig vor, wenn die Mitgliedschaft gekündigt ist, warum sollte ich dann vorgemerkte Umsätze sehen?
Deswegen Kündigung der Karte und Geld vom Konto genommen.
Du hast also einen Dauerauftrag eingerichtet, wenn ja muss die Bank den nach Abwicklung (Kündigung) stornieren.
Warum hast du die Visa sperren lassen?
Das klärt die Bank mit dem Unternehmen...eben um Betrugsversuche zu unterbinden.
Sich per VISA was teures zu kaufen und dann die Karte sperren nutzt NICHTS! Cerdit- Card - die Zahlung wird vorgemerkt und am Stichtag gebucht.
Bei mit läuft am 14. des Monats.
Per VISA einen Dauerauftrag einrichten - das ist mir neu.
Die Frage ist ob das Abo tatsächlich unberechtigt abgebucht wird, schließlich wurden die Daten von der Visa freiwillig gegeben - ergo ist ein Vertrag zustande gekommen.
Der muss dann korrekt gekündigt werden. Hier helfen die AGB des Vertragspartners.