Postbank Kontopfändung auf einem Pfandungsschutzkonto?
Auf dem Brief den ich erhalten habe steht folgendes
Sehr geehrte/Sehr geehrter ...
Am 20.06 erhielten wir ein/eine vorläufiges Zahlungsverbot
Höhe der Forderung: 327€ zuzüglich Zinsen und Kosten.
|_ Wir sind dazu verplichtet, alle Konten, die sie bei der Postbank führen, einschließlich etwaiger Ander - und Treuhandkunden, bis zur Höhe der Forderung zu sperren. Den Freibetrag ihres Pfändungsschutzkontos werden wir berücksichtigen. |
Auf der zweiten Seite steht
| Konto Nutzung und Bezahlung der Kontopfändung Über Konto Guthaben oberhalb der Pfandsumme können sie wie gewohnt mit allen Medien (Postbank, Debitkarte usw...) Verfügen _| meine Frage ist, werd ich mein ALG2 vom Konto abheben können, also stimmt das mit dem Freibetrag, oder kann ich nur noch über das Geld oberhalb der Pfandsumme verfügen? Diese 2 Sätze von der Postbank sind Wiedersprüche
2 Antworten
Hast du ein pfändungsschutzkonto ? Dann kannst du bis zu 1.133€ oder sowas in dieser Höhe monatlich auf dein Konto erhalten. Alles was drüber geht wird Dir weggenommen und An den Gläubiger gezahlt.
Hast du keins , dann geh sofort am besten heute noch zu deiner Bank und wandle dein bestehendes in eins um. Den hast du keins wird dir die Forderung (327€ ) weg genommen.
Bei einer Vorpfändung ja erst mal nicht. Erst bei endgültiger Pfändung. Das P-Konto schützt insoweit nur den Freibetrag vor dieser Sperre.
Wenn der Gläubiger keine endgültige Pfändung ausbringt, ist nach einem Monat der Spuk vorbei und das Geld, das vormals gesperrt war, steht wieder zur Verfügung.
Wollte das nur klarstellen, damit TE das nicht falsch versteht. Ob du das mit dem weggenommen in Anführungszeichen meinst, weiß ich nicht ;-)
genau, ich vermute allerdings, dass es inzwischen schon zu einer Kontopfändung gekommen ist, da die Vorpfändung schon vom 20.06. datiert; der FS müsste doch inzwischen schon mal Geld abgehoben haben und über den auszuzahlenden Freibetrag bescheid wissen bzw. von der Bank auf Nachfrage eine entsprechende Antwort bekommen haben;
Kann sein, ja. Oder die haben ihre Vorpfändung erneuert. Das machen auch manche.
Danke für die schnelle Antwort:)
Doch ich hab ein P Konto schon lange das ist ja der zweite Brief den ich von der Postbank erhalten habe ich hab nur nicht verstanden wieso erst geschrieben wird dass das Geld bis zur Höhe der Forderung gesperrt wird und dann auf der anderen Seite das ich nur über Geld oberhalb verfügen kann, naja ich muss auf jeden Fall nachher zur Bank
Mit freundlichen Grüßen
Habe auch eins und habe dort mehrere pfändungen drauf. Daher weiß ich das du bis zu deinem Freibetrag über alles verfügen kannst. Dafür ist ja das P Konto da.
Kommst du mit deinen Einnahmen über deinen Freibetrag oder liegst du drunter ?
Beides stimmt. Den Freibetrag kannst du verfügen, sollte aber ein so großer Betrag eingehen, der Freibetrag und Pfändungsbetrag übersteigt, könntest du diesen übersteigenden Betrag natürlich auch verfügen.
Genau das passiert bei einer Vorpfändung nicht, denn das ist nur eine erst mal einmonatige Sperre. Alles andere stimmt.