Verkauf eines funktionierenden Geräts, jetzt Reklamation?

1 Antwort

Das kommt darauf an, wie es verkauft wurde. Wenn Sie es über EBay oder sonstiges als Privatverkauf ohne Garantie abgegeben haben und auch keine falschen Angaben gegeben haben, dann ist eine Entschädigung nicht nötig. Sollten Sie es aber mit Rückgaberecht, Garantie etc. verkauft haben, dann ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

brigi313 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 11:01

Danke für die rasche Antwort! Das GErät hat funktioniert bei Übergabe... allerdings habe ich die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, daran hab ich nicht gedacht und wusste, das Gerät ist in Ordnung...

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Kneckebrot89  17.05.2021, 11:06
@brigi313

also dadurch dass es ja Privatverkauf ist und eine Besichtigung stattgefunden hatt, ist keine Rücknahme oder sonstiges Nötig, Sie sind also nicht in der Position, dafür Entschädigung zahlen zu müssen.

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brigi313 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 11:27
@Kneckebrot89

Danke, ich hoffe, der Käufer sieht das auch so... schönen Tag!

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