AG will Lohnabrechnung vom Nebenjob?

4 Antworten

Die Lohnabrechnung geht den AG nichts an.

Er muss aber wissen wann Du wieviel arbeitest und zu welchen Uhrzeiten. Das ist notwendig, damit die Arbeitszeitgesetze (tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeit) eingehalten werden können.

Die Lohnabrechnung geht ihn nichts an. Lass dir vom Minijob eine kurze Bestätigung geben, wie viele Wochenstunden du im Nebenjob arbeitest und seit wann. Mehr muss der Vollzeit-Brötchengeber nicht wissen.

Er muss nur darauf schauen, dass du die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreitest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Arbeite selber in der Zustellung

Nein braucht er nicht.

Wahrscheinlich möchte er feststellen, wo du arbeitest, damit es nicht in Konkurrenz steht.


TheMonkfood  25.07.2024, 11:10

Nein. Aber ein Arbeitgeber muss je nach Vertrag den Nebenjob genehmigen und die Woche Arbeitszeit von zusammen 48 Stunden darf nicht überschritten werden

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