Vollzeitpraktikum und 2 Minijobs?

2 Antworten

Laut der minijob-zentrale.de gilt leider folgendes:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html;jsessionid=8B14C73F8C0438EA8578A65CCF138709

Oder muss der zweite Nebenjob dann mit Steuerklasse 6 angemeldet werden?

Es gibt leider keinen zweiten Minijob für dich wegen deiner versich.pflichtigen Beschäftigung (dein Vollzeitpraktikum) :-((

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein Vollzeitpraktikum wird einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung gleichgestellt. Somit darfst du genau einen 450-Euro-Minijob sozialversicherungsfrei ausüben. Jeder weitere - ggf. auch höher entlohnte - 450-Euro-Minijob wird zusammen mit deiner Hauptbeschäftigung sozialversicherungs- und steuerpflichtig an deine Krankenkasse gemeldet. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die Verdienste aus beiden Minijobs zusammen 450 Euro überschreiten. Mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung fallen dann auch Sozialversicherungsbeiträge in diesem zweiten Minijob an.

Auch die Versteuerung des Einkommens aus dem zweiten Minijob neben einer Hauptbeschäftigung kann nicht mehr pauschal mit 2 Prozent erfolgen. Dein Verdienst wird nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen versteuert. Alternativ ist grundsätzlich auch die Zahlung einer pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent möglich. Hierzu berät dich gern dein zuständiges Finanzamt.  

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung