Vollzeitpraktikum und 2 Minijobs?
Hallo zusammen,
momentan bin ich in einem freiwilligen Vollzeitpraktikum angestellt wofür ich auch (Steuer und Sozialabgaben leiste). Außerdem habe ich einen Nebenjobs der steuerfrei ist (450€ Basis) diese erreiche ich aber nie und bin im Durchschnitt bei ca 150€. Ich habe ein Angebot für einen weiteren coolen Nebenjob bekommen. Meine Frage wäre ist der auch steuerfrei?
Dieser würde im Monat auch Nicht mehr als 150€ bringen. So dass ich mit beiden zusammen um 300-350€ komme. Oder muss der zweite Nebenjob dann mit Steuerklasse 6 angemeldet werden? Vielen Dank für eure Antwort.
2 Antworten
Laut der minijob-zentrale.de gilt leider folgendes:
Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
Oder muss der zweite Nebenjob dann mit Steuerklasse 6 angemeldet werden?
Es gibt leider keinen zweiten Minijob für dich wegen deiner versich.pflichtigen Beschäftigung (dein Vollzeitpraktikum) :-((
Gruß siola55
Dein Vollzeitpraktikum wird einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung gleichgestellt. Somit darfst du genau einen 450-Euro-Minijob sozialversicherungsfrei ausüben. Jeder weitere - ggf. auch höher entlohnte - 450-Euro-Minijob wird zusammen mit deiner Hauptbeschäftigung sozialversicherungs- und steuerpflichtig an deine Krankenkasse gemeldet. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die Verdienste aus beiden Minijobs zusammen 450 Euro überschreiten. Mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung fallen dann auch Sozialversicherungsbeiträge in diesem zweiten Minijob an.
Auch die Versteuerung des Einkommens aus dem zweiten Minijob neben einer Hauptbeschäftigung kann nicht mehr pauschal mit 2 Prozent erfolgen. Dein Verdienst wird nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen versteuert. Alternativ ist grundsätzlich auch die Zahlung einer pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent möglich. Hierzu berät dich gern dein zuständiges Finanzamt.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale