Änderungen im Mietrecht für Instandhaltungen der Wohnung?

3 Antworten

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Es gilt das Mietrecht nach § 535 BGB. Der Vermieter hat den Gebrauch der Wohnung innerhalb der Mietzeit zu gewähren. Instandsetzungen obliegen dem Vermieter. Einen Ofen/Herd als Kochgelegenheit muss der Vermieter nicht stellen aber die notwendigen Anschlüsse für Gas/Elektrik/Wasser/Abwasser müssen bei Mietbeginn vorhanden sein.

Gebrauchsspuren am WC und Spülkasten verpflichten den Vermieter nicht zum Austausch. Defekte, soweit nicht vom Mieter verschuldet, muss der Vermieter beseitigen.


NadjaX1970 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 07:20

Der Herd war schon bei der Vertragsunterzeichnung in der Wohnung, wurde also mit gemietet.

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Gerhart  26.06.2024, 07:34
@NadjaX1970

Dann muss der Vermieter die Instandstzung vornehmen lassen, was ist defekt?

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NadjaX1970 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 07:50
@Gerhart

Er geht nach dem Einschalten nicht an. Nichts wird warm, weder Platten noch der Ofen. Keine Kontrolllampe leuchtet. Sicherung am Sicherungskasten ist in Ordnung.

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Gerhart  26.06.2024, 11:21
@NadjaX1970

Ein typischer Fall. für den Vermieter. Fehler nachweisbar melden, Frist für die Reparatur setzen und auf die Anwendung de § 536a BGB hinweisen, falls die Frist nicht eingehalten wird.

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Für Toilettenschüssel und -spülung ist der Vermieter verantwortlich (immer unter dwr Maßgabe, dass es sich nicht um mutwillige Zerstörung handelt).

Beim Herd hängt es davon ab, was in deinem Mietvertrag steht. Hast du ihn mitgemietet, muss der Vermieter ihn reparieren bzw. dir einen neuen zur Verfügung stellen. Hat er ihn dir zur Nutzung überlassen (dann steht im Zweifel gar nichts dazu im Mietvertrag), musst du die Kosten tragen.

Laut BGB § 535 ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz zuständig.

In Berlin galt nach meiner Kenntnis, das Wohnungen mit einem Herd vermietet wurden.

Das stimmt so nicht.

Mit Kochgelegenheit und Ausguß.

Kochgelegenheit kann auch ein Campingkocher sein.

Kann der Vermieter sich weigern einen defekten Herd, welchen er eingebaut hat, gegen einen neuen Herd zu tauschen?

Wenn der vorhandene kaputt ist nicht.


NadjaX1970 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 09:27

Ich lebe seit 42 Jahren in Berlin, zumindest innerhalb der letzten 10 Jahre muss sich das geändert haben. Eine Kochgelegenheit meint in aller Regel einen Herd, ob Gas oder Elektro ist dabei egal. Sonst stünde im Gesetz "Kochplatte".

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anitari  26.06.2024, 09:35
@NadjaX1970 Märchen Nummer 1: Der Vermieter muss Herd und Spüle stellen.

Ilse Waldheimer will aus dem Freiburger Umland nach Berlin ziehen. Ihren nagelneuen Induktionsherd beabsichtigt sie nicht mitzunehmen, sondern an Freunde zu verkaufen. „In Berlin muss in jeder Wohnung Herd und Spüle vorhanden sein“, haben ihr Berliner Freunde versichert.

Richtig ist: In Berlin muss eine Mietwohnung – anders als in vielen anderen Bundesländern – mit einer Kochgelegenheit und einem Ausguss ausgestattet sein. Grundlage dafür ist das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz. Doch ein einfacher Campingkocher oder zwei Kochplatten reichen aus, keinesfalls hat man Anspruch auf einen Herd mit Backofen oder eine Edelstahlspüle. https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0409/die-15-haeufigsten-mietrechtsirrtuemer-welche-mietrechts-maerchen-sie-am-besten-schnell-vergessen-sollten-040914.htm#Maerchen-1-Der-Vermieter-muss-Herd-und-Spuele-stellen

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NadjaX1970 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 07:42
@anitari

In allen Wohnungen, in denen ich bisher hier in Berlin gewohnt habe, auch die elterliche Wohnung, waren beim Einzug mit einem Herd und einer Spüle ausgestattet. Nichts modernes und auch nicht nagelneu, aber es waren immer Herde und Spülen in den Wohnungen. Sogar bei großen Wohnungsbaugesellschaften. Woher ich das weiß? Eigene Erfahrungen zwischen 1983 und 2007.

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