Vollmobilierte Wohnung mit 50 Jahre alte Kühlschrank und fast 60 Jahre alte Herd?
Müsst Mensch weiter für so alte Geräte bezahlen?In Mietrecht steht das nach 10 Jahre solltet Mieter von Vermieter neue Geräte verlangen..Stimmt das?
2 Antworten
Ist die Küche ein eigener Bestandteil des Mietvertrages oder nur "zur Nutzung" überlassen? Das macht schonmal einen relevanten Unterschied. Die genaue Formulierung zu "vollmöbliert" ist da wichtig.
Ansonsten lies einmal die paar Urteile zur Küche: Mietrechtsurteile rund um die Nutzung der Küche - Mietrecht | News | IVV immobilien vermieten & verwalten - Das Magazin für die Wohnungswirtschaft (vermieter-ratgeber.de)
Wo steht im Mietrecht, dass der Mieter nach 10 Jahren neue Geräte verlangen kann/muss/soll? Ich kenne keine solche Passage.
Was aber eine Lösung sein kann: sprich mit dem VM über eine Erneuerung im Sinne der Energieeffizienz der Geräte und Berücksichtigung im Mietpreis.
Auf der anderen Seite ist "alte aber funktionierende Geräte" vs. "obdachlos" m.E. eindeutig.
Das habe ich soweit verstanden, aber ich kenne - ich bin auch Vermieter - keine Rechtsbasis, auf die Du Dich berufen könntest. Wie schon geschrieben, kannst Du Dich auf die "übliche Abnutzung" berufen. Der Preis neuer Geräte würde dann vermutlich über der Grenze einer Schönheitsreparatur liegen und wäre dann Sache des Vermieters. Solange die Geräte aber einwandfrei funktionieren, sehe ich keinen Anspruch - ein Herd ist ja am Tag 1 nach Einbau auch schon "in Nutzung".
Meinen Vorschlag hast Du und wenn der VM sich weigert, kannst Du ja immer noch zum Mieterschutzbund gehen und Dich da beraten lassen.
Es ist eben nicht so einfach, wenn Du auf die Wohnung angewiesen bist und da ist ein gutes, nettes Verhältnis zum VM und eine genauso nette Nachfrage m.E. hilfreicher - zumindest wäre das bei mir der Fall 😉😊
Wir gehören zum keine Mieterbund...Alles was in Wohnung ist veraltet und Wohnung war über 40 Jahren nie renoviert und nie saniert..Hier ist alles kaputt...Der Vermieter habt uns gesagt das Wohnung wird komplett renoviert aber leider ist garnichts gemacht. Der Wohnung seht sehr schlecht aus
Beim Mieterschutzbund muss man beitreten gegen eine kleine Gebühr: Beitritt - Mieterschutzbund e.V.
Wenn Ihr die Wohnung so angemietet habt, dann ist das so. Vermutlich ist die Miete auch relativ günstig.
Wenn der Vermieter Euch die Renovierung nicht schriftlich zugesagt hat (z.B. im Mietvertrag), dann wird es kaum möglich sein, in dazu zu bringen.
Da ich aber keinen MV vorliegen habe oder die genaue Formulierung, rate ich Euch, beim MSB Hilfe zu suchen (siehe Link).
Bei uns in Mietvertrag steht das wir müssen monatliche Entgelt bezahlen für Vollmobilierung,Großgeräte und Renovierung...Also jedes Monat wir bezahlen auch für Renovierung..
Wenn das der genau Text sein soll, dann dazu Folgendes:
Renovierung ist die Instandsetzung von Bauwerken und soll den "alten Stand" wieder herstellen, der durch normale (Ab-)Nutzung entstanden ist. Im Mietrecht steht dies aber für Schönheitsreparaturen und nicht für Küchengeräte.
Insofern betrachte ich es als schwierig, für Deinen konkreten Fall eine Grundlage zu finden, falls der Herd - auch nach 60 Jahren - noch einwandfrei funktioniert.
Ich bleibe also bei meinem obigen Vorschlag in Richtung Vermieter.
Herzlichen Dank für Vorschlag..In unsere Mietvertrag (Nutzungvertrag) steht genau das alles zusammen (Vollmobilierung, Großgeräte, Renovierung ) ..Wir wissen das Vollmobilierte Wohnung bedeutet das wir nutzen dort Möbel, Großgeräte etc..Wir finden nicht in Ordnung das wir müssen so viel monatlich bezahlen weil Möbel auch alt sind und in viele Stellen sind köeine Löcher und Farbe geht weg.Das selbe mit Kühlschrank, Herd und Waschmaschine..Alle Großgeräte in Wohnung sind 50,60 Jahre alt.
Wenn der Rest der Wohnung auch so aussieht (älter / abgenutzt), dann muss man die Relation zur Miethöhe mit betrachten und auch, wie lange Ihr dort schon wohnt. Je nach Umfang können es dann auch Schönheitsreparaturen sein, die in der Regel durch den Mieter zu tragen ist.
In einer Wohnung muss gar nichts drin stehen. Das ist ja dann erst mal ein Bonus vom Vermieter. Wenn einem die Geräte zu alt sind, dann verhandelt man vor Unterzeichnung des Mietvertrages und wenn man sich nicht einigen kann, sucht man weiter. Unterschreibt man, dann akzeptiert man die angebotenen Möbel. Du könntest die Teile dann in den Keller stellen, dir neue kaufen und beim Auszug die alten wieder reinstellen.
Stimmt das in Wohnung müsst garnichts stehen aber für Möbel hier wir bezahlen extra..Für Möbel wir bezahlen monatliche Entgelt 106€
Wir bezahlen über 1000€ Miete..Wenn ist so höche Miete dann ich dachte kann Mensch auch etwas verlangen von Vermieter
Wohnung war als Vollmobiliert angeboten und wir haben kein Zeit andere Wohnung suchen weil sonnst werden wir obdachlos
Die Küche ist aufgelistet aber auch alle andere Räume sind aufgelistet in Mietvertrag..In Mietvertrag steht so:
Küche : Kühlschrank, Herd,Waschmaschine, Schrank unter Spüle