Schweizer will Mehrwertsteuer für Zoll?
Hallo Leute, ein Kunde hat Ware an einem Deutschen Kiosk bestellt. Ich wusste nicht dass er die Ware in die Schweiz einführen möchte. Anscheinend wollte er damit Zoll und Versandkosten aus dem Wege gehen.
Nun hat er den Artikel in die Schweiz eingeführt. Unerwünscht Zoll gezahlt.
Jetzt soll ich die Zollkosten übernehmen.
Wie soll ich handeln?
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6 Antworten
Wie soll ich handeln?
Ihm erklären, dass immer der Importeur für die Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zuständig ist, und das ist er.
Andererseits bist Du laut Deinen Fragen erst 16 Jahre alt, wie willst Du da ein Gewerbe angemeldet haben?
aufgebaut, von angemeldet war nicht die Rede:
https://www.gutefrage.net/frage/kontakt-mit-bruder-abbrechen-2
- Bist du gewerblicher Anbieter? Nur gewerbliche Anbieter berechnen MwSt., und nur diese können die ggf. erstatten.
- Bei Versand an eine Adresse in DE MUSST du als gewerblicher Anbieter IMMER die MwSt. berechnen. Immer!
- als gewerblicher Anbieter KANNST die die MwSt ggf dem Käufer erstatten wenn dieser dir die komplette Ausfuhrbescheinigung im Original gibt.
- Alternativ kann der Käufer die Dokumente auch einem Inkassounternehmen geben
Nachtrag: Wirre Frage, nicht durchdacht. MwSt. zahlt man wenn man in DE kauft, Zoll immer beim Import. Er zahlt also Zoll in CH, damit hat ein DE Verkäufer nichts zu tun (es sei denn du bietest diesen Service. DDP, gezielt an)
Was der Kunde nach der Bezahlung mit der Ware macht, ist doch nicht dein Problem.
Er kann ja damit auch gerne ne Weltreise machen.
Hätte er die Ware direkt in die Schweiz bestellt, dann hätte man im Vertrag geregelt, wie mit Zoll usw. umgegangen wird. Aber, da er die Ware innerhalb Deutschlands versenden und liefern lassen hat, und dann selbst die Ware in die Schweiz gebracht hat, ist es sein Problem.
Es spricht nichts dagegen zu helfen. Der Fachbegriff dazu ist "Kundenservice"
Der verdreht da was. Er soll nicht die Zollkosten übernehmen sondern die deutsche MwSt. zurück erstatten. Kosten ihm ja auch nichts. Er braucht dazu nur die vom Zoll abgestempelte Ausfuhrerklärung im Original. Mit Schweizer Abgaben hat der deutsche Anbieter nichts zu tun, das ist Kundensache.
Unter 50 Euro zwecklos:
Mehrwertsteuerrückerstattung in Deutschland - so geht´s (mypaketshop.com)
Zudem müsste re den Kassabon am Zoll anstempeln lassen.
Und Zoll ist eine andere Geschichte: Für den ist er selber verantwortlich. Das hat nichts mit Kundendienst zu tun.
Kannst ja gerne einen Kiosk aufmachen und dann rennendir die Leute sicher die Bude ein, wenn du denen den ZOLL übernimmst.
Allerdings möchte ich dann die Kalkulation sehen.
Schreib ihm, daß Du nicht für sein Verhalten den Schweizer Behörden gegenüber verantwortlich bist. Du hast Deine vertraglichen Pflichten mit Lieferung an die deutsche Anschrift voll erfüllt.
Er hätte dir das vorher sagen müssen, dass er in die Schweiz importieren will. Dann hättest du ihm den Nettopreis berechnen können.
Der Absender ist offensichtlich kein Unternehmer, der Umsatzsteuer erhebt und abführt. Also ist brutto = netto.
Nein, das geht nicht bei Lieferung innerhalb DE. Er MUSS MwSt. berechnen.
Mir ist noch was aufgefallen:
Du schreibst von Ware und Kunde, was nach gewerblichem Handeln klingt.
Andererseits bist Du laut Deinen Fragen erst 16 Jahre alt, wie willst Du da ein Gewerbe angemeldet haben?
Und was tust Du, wenn Dein Käufer den gleichen Gedankengang hat und den dafür zuständigen Behörden einen Tipp gibt?
Unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen...