Abzweigung des Kindergeldes gilt Bafög auch als Nachweis?

1 Antwort

  1. Klare Verhältnisse: Melde Dich dort, wo Du wohnst. (Etwas anderes wäre u. a. a. ein Meldevergehen, was mit einem Ordnungsgeld geahndet werden könnte. Besser gerade ziehen.)
  2. Du hast nicht angegeben, warum Du Dich nicht umgemeldet hast. Wenn es darum geht, nicht aufgefunden werden zu können, berate Dich auf dem Einwohnermeldeamt (oder dem Bürgeramt) wie ein Sperrvermerk auf Deine Adresse gesetzt werden kann. Dann dürfen nur noch Behörden (etwas die Polizei) Deine Adresse erfahren.
  3. BAföG ist der Nachweis über erhaltende Mittel, kein Nachweis über andere, bezogene oder nicht bezogene Leistungen. Beim BAföG wirst Du auch Deine neue Wohnsituation angeben u. ggf. zusätzlich Wohngeld erhalten. Kläre das beim BAföG-Amt. Bei mir waren die immer recht hilfsbereit und hatten auch Phantasie, wenn es darum ging, etwas zu regeln.
  4. Kindergeld steht dem zu, der im Wesentlichen für das Kind aufkommt. Wende Dich an die Kindergeldstelle bei der AA (oder hieß das Familienstelle?) und kläre dort, dass Dir Kindergeld direkt ausgezahlt wird.

Hm. Bei all den Sachen könnte nur ein Problem auftreten: Das Deine Eltern Dir einzeln ihre Dir erbrachten Geld- und Sachleistungen bestätigen oder die Nicht-Erbringung bestätigen müssten. Daher gehe mal nach dem Einwohnermeldeamt als nächstes zur BAföG-Stelle.