Abzweigung des Kindergeldes gilt Bafög auch als Nachweis?
Ich wohne noch bei einer Freundin [seit ein paar Monaten - hab kein gutes Verhältnis zu meinen Eltern]
ich hab mich aber wo anders angemeldet jetzt, da ich ein Angebot fur Untermiete bekommen habe aber ohne Anmeldung, welches ich aber leider nicht bekommen habe, also hatte ich vor das Kindergeld abzuzweigen, da ich das brauche und sonst auch keine Unterstützung von meinen Eltern bekomme.
Das Problem; ich habe kein Mietvertrag da ich nicht bei der person wohne wo ich gemeldet bin. und meine Mutter würde niemals für mich bestätigen dass ich nicht mehr bei Ihr wohne.
Ich zahle bei meiner Freundin zum Glück nur Strom und Wasser mit, aber ich bräuchte das Geld trotzdem, da mein Bafög auch immer noch der Höhe entspricht als würde ich noch bei meiner Mutter Wohnen
deshalb; gilt mein Aktueller Bafögbescheid auch als Nachweis der finanziellen Situation für die Abzweigung des Kindergeldes?
1 Antwort
- Klare Verhältnisse: Melde Dich dort, wo Du wohnst. (Etwas anderes wäre u. a. a. ein Meldevergehen, was mit einem Ordnungsgeld geahndet werden könnte. Besser gerade ziehen.)
- Du hast nicht angegeben, warum Du Dich nicht umgemeldet hast. Wenn es darum geht, nicht aufgefunden werden zu können, berate Dich auf dem Einwohnermeldeamt (oder dem Bürgeramt) wie ein Sperrvermerk auf Deine Adresse gesetzt werden kann. Dann dürfen nur noch Behörden (etwas die Polizei) Deine Adresse erfahren.
- BAföG ist der Nachweis über erhaltende Mittel, kein Nachweis über andere, bezogene oder nicht bezogene Leistungen. Beim BAföG wirst Du auch Deine neue Wohnsituation angeben u. ggf. zusätzlich Wohngeld erhalten. Kläre das beim BAföG-Amt. Bei mir waren die immer recht hilfsbereit und hatten auch Phantasie, wenn es darum ging, etwas zu regeln.
- Kindergeld steht dem zu, der im Wesentlichen für das Kind aufkommt. Wende Dich an die Kindergeldstelle bei der AA (oder hieß das Familienstelle?) und kläre dort, dass Dir Kindergeld direkt ausgezahlt wird.
Hm. Bei all den Sachen könnte nur ein Problem auftreten: Das Deine Eltern Dir einzeln ihre Dir erbrachten Geld- und Sachleistungen bestätigen oder die Nicht-Erbringung bestätigen müssten. Daher gehe mal nach dem Einwohnermeldeamt als nächstes zur BAföG-Stelle.