Abzug vom Jobcenter bei Minijob?

3 Antworten

Wenn Du nicht mehr zur Schule gehst, keine Ausbildung machst oder studierst, gilt auf Erwerbseinkommen der normale Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Bei einem Brutto und Nettoeinkommen von 538 Euro blieben 100 Euro Grundfreibetrag und von den übersteigenden 438 Euro Brutto 20 % Freibetrag = 87,60 Euro.

Gesamter Freibetrag läge dann bei max.187,60 Euro, der Rest würde auf deinen Bedarf mindernd angerechnet.

Würdest Du eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen und unter 25 sein, dann bliebe Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechung auf deinen Bedarf.

Läge das Bruttoeinkommen über der Minijobgrenze, würden dann zusätzlich weitere Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu kommen.

Ginge das Kind noch zur Schule, dürfte es in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.

Solange du noch zur Schule gehst oder in der Ausbildung bist, wird es nicht angerechnet.


Ja, wird es. Die Absetzbeträge findest du in § 11b III SGB II.

Außer du bist noch Schüler, da gilt ein erhöhter Freibetrag.


helpasisout 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 13:50

ich gehe noch zur schule wie viel würde mir dann bleiben

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helpasisout 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 13:53
@Jurafuchs

also würde jobcenter meiner mutter nichts abziehen solange ich noch zur schule gehe und nicht mehr als 532€ verdiene

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