Wie viel werden mir von meinem Minijob abgezogen? Jobcenter?


30.06.2021, 23:44

Wir beziehen Arbeitslosengeld 2, deshalb stelle ich die Frage.

3 Antworten

Es gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB II , dass sind vom Brutto zunächst 100 Euro, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent Freibetrag dazu.

Wenn Du diese 120,25 Euro Brutto gleich Netto aufs Konto bekommen hast, dann liegt dein Freibetrag bei 104,05 Euro und das anrechenbare Einkommen bei 16,20 Euro.

Es bleiben Dir 100 € plus 20% von 20,25 € ~ 4,05 € = 104,05 €.

Die 16,20 € "bleiben" dem Jobcenter :) = werden vom ALG 2 abgezogen.


Justme851 
Fragesteller
 07.08.2021, 10:55

Hallo ist das auch so, wenn ich 450€ verdiene?

450€-100€= 350€

350€-20%= 280€

D.h. mir werden nur 70€ abgezogen? Im Internet steht nämlich, dass mir 280€ abgezogen werden.

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Justme851 
Fragesteller
 07.08.2021, 10:56

Darf ich auch fragen von wo du die Information hast, damit ich mir sicher gehen kann? Lg

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Agamemnon712  07.08.2021, 11:04
@Justme851
dass mir 280€ abgezogen werden.

Bei vollen 450 € Minijobverdienst ist das auch so.

Es gibt einen Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von 100 € zzgl. eines Freibetrages von 20% des nach Abzug des Grundfreibetrages verbleibenden Rests.

Damit kannst Du selbst ausrechnen, wieviel vom Minijobeinkommen Du behalten darfst bzw. wieviel davon von Jobcenter angerechnet wird.

Woher ich das weiß? Ich bin selbst ALG 2 - Empfänger, und Du kannst es im Gesetz nachlesen. Einfach mal googeln ... :)

Zudem gibt es diverse ALG 2 - Einkommensrechner online ...

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Wie kommst du auf die Idee, dass dir etwas abgezogen wird? Bei einem Minijob werden keine Steuern und Sozialabgaben fällig, somit wird dir auch nichts abgezogen


Justme851 
Fragesteller
 30.06.2021, 23:43

In der frage steht was von ,,Jobcenter". Wir beziehen nämlich Arbeitslosengeld 2

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siola55  01.07.2021, 00:05

Da irrst du dich leider gleich doppelt :-((

  1. Jobcenter bedeutet Bedarfsgemeinschaft und da wird tatsächlich was gegengerechnet bzw. angerechnet; nur weiß ich nicht wie u. wieviel... :-((
  2. Auch ohne Jobcenter bzw. Bedarfsgemeinschaft ist ein Minijob weder steuer- noch sozialversicherungsfrei: "Bei einem Minijob werden keine Steuern und Sozialabgaben fällig, somit wird dir auch nichts abgezogen..."

Entweder entrichtet der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer oder der Minijobber wird individuell nach seiner Lohnsteuerklasse abgerechnet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Ausserdem besteht bereits seit 2013 die Rentenversich.pflicht für die Minijobber: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

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