Bußgeld nach 3 Monaten Naturschutzgebiet?

3 Antworten

Normaler Bearbeitungszeitraum. Einspruch einlegen kannst du, bringt dir aber nix

Ein Parkverstoß wäre nach 3 Monaten verjährt, da es sich aber nicht um ein Parkverstoß handelt, sondern um ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz liegt die Verjährung in deinem Fall bei 6 Monaten nach OWiG §31 Abs.2 Nr.4 https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__31.html

Wenn also bereits 6 Monate vergangen kann es Sinn machen wenn keine anderweitige Unterbrechung der Verfolgungsverjährung eintrat, sind noch keine 6 Monate vorbei macht es keinen Sinn.

Zahl das einfach und gut ist.Wenn du den Prozess verlierst kostet das glaube ich auch geld.