Hallo,
erstmal ist es merkwürdig, dass du deshalb eine Abmahnung erhalten sollst. Du hast dich rechtzeitig krank gemeldet, und die AU innerhalb der Frist bei deinem Arbeitgeber abgegeben.
Bei Berufsschultagen habe ich es so gehandhabt, dass ich die Berufsschule angerufen habe, und dem Arbeitgeber per Mail nach dem Arztbesuch kurz Bescheid gegeben. Teilweise hat es in der Schule auch gereicht, wenn ein Mitschüler dem Lehrer kurz die Info gibt, dass man krank ist.
Auch wäre es für mich teilweise unmöglich, da an manchen Tagen mein Hausarzt geschlossen hat, oder nur zwischen 15 und 18 Uhr öffnet, sodass ich ohnehin erst am Folgetag anrufen könnte.
Daher - Betriebsrat informieren und der Abmahnung widersprechen.